Startups: Neues Gesetz schafft Steueranreize für Investoren

Die Bundesregierung hat am Mittwoch, dem 14. September 2016, einen neuen Gesetzentwurf beschlossen: Durch zusätzliche Steueranreize soll von nun an das Engagement von Investoren bei Startups gestärkt werden.

Geldgeber, die mit Risikokapital bei jungen Technologiefirmen einsteigen, sollen aufgelaufene Verluste künftig dem Fiskus gegenüber geltend machen können.

Aus EU-beihilferechtlichen Gründen soll die geplante Verlust-Verrechnungsmöglichkeit aber nicht nur ausschließlich für Wagnis- und Risikokapital gelten, sondern generell, wenn Investoren bei einem angeschlagenen Unternehmen einsteigen, dieses weiter fortführen und so Arbeitsplätze erhalten.

Besserer Zugang zu Wagniskapital von Investoren

Finanzminister Wolfgang Schäuble sagte, mit den verbesserten Rahmenbedingungen könne es Unternehmen noch besser gelingen, Geldgeber für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel fügte hinzu, Unternehmen erhielten durch das neue Gesetz einen besseren Zugang zu privatem Wagniskapital, das sie dringend für ihr Wachstum benötigten.

Aktuellen Schätzungen zufolge könnte die Förderung den Staat jährlich bis zu 600 Millionen Euro an Steuerausfällen kosten. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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