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Gründercoaching Deutschland wird fortgesetzt

Das Beratungsförderprogramm Gründercoaching Deutschland (GCD) wird weitergeführt. Das Gründercoaching soll durch frühzeitige Beratung der Gründer die Erfolgsaussichten von Jungunternehmen steigern und nachhaltig sichern. Ab Mai 2015 wird das Förderprogramm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert, da die bisherigen Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Ende April auslaufen.

Damit ändern sich einige Regeln, wie zum Beispiel:

  • Verkürzte Frist: Antragstellung nur in den ersten zwei Jahren nach Gründung (bislang fünf Jahre)
  • Förderhöchstbetrag reduziert: maximal 4.000 Euro (statt vorher 6.000 Euro)
  • Beantragung spätestens bis zum 15.12.2015

Förderung spricht größere Zielgruppe an

Außerdem wurde der Kreis der förderfähigen Unternehmen erweitert. Ab Mai profitieren zusätzlich zu den bisher berechtigten gewerblichen und freiberuflichen Gründern auch solche im Nebenerwerb, egal ob es sich um befristete oder dauerhafte Teilzeit-Gründungen handelt, sowie “Social Entrepreneure”, die in gemeinnütziger Rechtsform gegründet haben.

Das neue Programm startet am 1. Mai 2015. Aktuelle Informationen gibt es dann direkt bei der KfW.