Weniger Bürokratie! Unternehmen sollen es leichter haben

Kampf der Bürokratie! Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hat sich die Bundesregierung mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz erneut angenommen. Rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen profitieren davon. Sie sparen künftig 360 Millionen Euro.

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.

Kürzere Aufbewahrungsfristen, weniger Belege

Damit entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

„Bessere Rechtsetzung“

Bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren und Rechtssetzungsprozesse zu verbessern – das hat die Bundesregierung zu einem dauerhaften Anliegen erklärt. Deswegen hat sie in den vergangenen zwei Jahren diverse Vorhaben zum Abbau bürokratischer Belastungen vorangetrieben. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“ sowie die Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft vom Dezember 2014. Große Teile der darin enthaltenen Punkte sind bereits umgesetzt oder auf dem Weg der Umsetzung.

Die Bundesregierung hatte am 22. Juni ein neues Arbeitsprogramm beschlossen. Es hat den Titel „Bessere Rechtsetzung 2016“ und soll die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 erreichten Entlastungen der Wirtschaft fortführen. Das entspricht auch der Bürokratiebremse, einer Selbstverpflichtung der Bundesregierung.