Wer wird IKT-Gründung des Jahres 2017?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sucht die IKT-Gründung des Jahres 2017. Für die drei Gewinner winken Preise im Wert von insgesamt 100.000 Euro.

Noch bis 21. April können sich  Startups um die Auszeichnung bewerben. Nach Bewerbungsschluss bestimmt eine unabhängige Jury von Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft bis zu drei Gewinner, die jeweils eine Finanzspritze für ihr weiteres Wachstum erhalten: 50.000 Euro für den ersten, 30.000 Euro für den zweiten und 20.000 Euro für den dritten Platz. Die Preise werden auf dem Kongress „Junge IKT 2017“ am 7.  Juni in Berlin öffentlich verliehen.

Wer darf teilnehmen?

Die Teilnahmebedingungen sind streng. Es dürfen nur teilnehmen: Stipendiaten des EXIST-Gründerstipendiums, Unternehmen aus dem EXIST-Forschungstransfer, Preisträger der Gründerwettbewerbe „Digitale Innovationen“ und „IKT Innovativ“, Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds, Preisträger und Finalisten der Businessplan-Wettbewerbe von BayStartUP und der Pendants in den übrigen Bundesländern,    Beteiligungen eines Business Angels aus dem Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) oder über INVEST sowie Finalisten beim German Accelerator.

Zusätzlich müssen Bewerber frühestens 2014 gegründete Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland sein, einen IKT-Fokus aufweisen und im letzten Jahr einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet haben. Frühere Gewinner der Preise „Multimediagründung des Jahres“ und „IKT-Gründung des Jahres“ dürfen nicht teilnehmen.