Freistaat erweitert Existenzgründerförderung

Bereits seit Mitte Mai können Jungunternehmen und Existenzgründer von deutlich verbesserten Konditionen der öffentlichen Existenzgründerförderung profitieren. Das Mittelstandskreditprogramms (Start- und Investivkredite) der LfA Förderbank Bayern wurde maßgeblich verbessert.

Um weitere Investitionsanreize für bayerische Unternehmen zu schaffen, wurde der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet. So wurde beispielsweise die Gewinngrenze, bis zu der ein Vorhaben gefördert werden kann, auf 200.000 Euro angehoben.

Jungunternehmer können Förderkredit beantragen

Zudem wird die Existenzgründerförderung erheblich erweitert: Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sind künftig auch dann im Startkredit förderfähig, wenn bereits eine Selbstständigkeit besteht.

Auch die Gründung im Nebenerwerb ist nun förderfähig. Damit will die LfA unternehmerisches Potential möglichst früh fördern.

Zudem werden Betriebsübertragungen an die Folgegenerationen erleichtert, indem künftig auch Kaufpreiszahlungen zwischen Eltern bzw. Schwiegereltern und Kindern förderfähig sind.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es hier.