Urheberrecht: Wo Startups aufpassen müssen

In der digitalisierten Welt des Internets gibt es keine Sachen oder Gegenstände, dafür viele geistige, nicht greifbare, aber konsumierbare Güter. Will man fremde Sachen benutzen, fragt man vorher den Eigentümer — dies gilt auch im Internet. Hier können bei Startups einige Fragen aufkommen. Das Urheberrecht, welches weltweit gilt und sich auf nahezu sämtliche Inhalten im Netz erstreckt, stellt  Regeln für einen fairen Umgang auf. Somit wird das unendliche Angebot von Videos, Texten, Filmen, Musik, Inhalten der unzählbaren Websites sowie der Social-Media-Plattformen geregelt. Amelie Winkhaus, Expertin der Schutz- und Wettbewerbsrechte der IHK für München und Oberbayern, hat uns im Interview speziell zum Thema Urheberrecht aufgeklärt.

Frau Winkhaus, was ist urheberrechtlich geschützt und wie erkenne ich das?

Urheberrechtlich geschützt ist jedes wahrnehmbare Ergebnis eines kreativen Schaffens. Zum Beispiel Texte, Musik, Kunstwerke, Bilder, Fotos, künstlerische Gebäude und auch Software. Ein geschütztes „Werk“ erkennt man meist an seiner Individualität oder Kreativität. Salopp formuliert: Wenn mir etwas gefällt, ist im Zweifel die Arbeit eines anderen Kopfes drin und ein Urheberrecht drauf.

Urheberrecht: Amelie Winkhaus im Interview
Amelie Winkhaus

Wie funktioniert das Urheberrecht und was ist alles erlaubt?

Ein Register für Urheberrechte gibt es nicht. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald eine kreative Idee nach außen wahrnehmbar ist, z.B. durch Niederschreiben, Speichern, Aufführen. Das bedeutet umgekehrt: Ideen als solche sind nicht geschützt. Der Urheber hat das alleinige Recht, sein Werk zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu kopieren oder zu bearbeiten, andere dürfen sein Werk nur mit seiner Erlaubnis, d.h. „Lizenz“ nutzen. Erlaubnisfrei sind unter strengen Voraussetzungen zum Beispiel die Privatkopie zum Eigengebrauch oder das Zitat sowie schlichter Konsum (Anschauen, Anhören). Erlaubnisfrei bedeutet aber nicht kostenlos! Bezahlen muss man den Urheber auch für die erlaubnisfreie Nutzung in angemessener Höhe.

Nichts ist umsonst

Gibt es denn goldene Regeln für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken im Alltag, auf die Startups besonders achten müssen?

Tatsächlich helfen im Alltag ein paar Faustregeln:

  • Vorsicht bei: Kopieren, öffentlich Wiedergeben (z.B. im Internet hochladen), Bearbeiten (verändern) — im Zweifel ist hier eine Erlaubnis nötig.
  • Das „©“ ist ein Indiz für Urheberrechte, seine Anbringung ist aber nicht verpflichtend.
  • Je origineller oder individueller das Werk, desto stärker im Zweifel der Schutz.
  • Was mir gefällt, trägt im Zweifel die „Handschrift“ eines anderen und ist geschützt.
  • Kostenlos? – Das gibt es praktisch nie.
  • „Kleine Münze“ heißt: Fast alles ist schutzfähig, z.B. kurze Texte oder Bild-Ausschnitte

Wie kann ich als Startup die Erlaubnis zur Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes erlangen?

Die Erlaubnis zur Nutzung bekommt man durch einen Vertrag, den sogenannten Lizenzvertrag. Es ist egal, wie der Vertrag bezeichnet ist (z.B. Verlagsvertrag, Softwarekauf), entscheidend ist sein Inhalt. Darin wird u.a. vereinbart, wer das Werk in welchem Umfang nutzen darf und was es kostet. Den Vertrag schließt man direkt mit dem Urheber oder dem Inhaber der Exklusiv-Verwertungsrechte (z.B. Verlag, Filmgesellschaft).

„Wusste ich nicht“ — gilt nicht!

Wie kommt der Urheber an sein Geld oder wofür gibt es eigentlich Verwertungsgesellschaften wie die GEMA?

Da es für den Urheber mühsam ist, jede Nutzung selbst zu überwachen, werden für die Abrechnung oft Vermittler eingeschaltet, nämlich Verwertungsgesellschaften. Jede Kreativbranche hat ihre eigene Verwertungsgesellschaft, z.B. die VG Wort für Autoren, die GEMA für den Musikbereich. Diese kümmern sich anstelle der Urheber um die Vergütung für jede Werknutzung und schütten die Einnahmen nach einem internen Verteilungsschlüssel an die Urheber aus. Eine Verpflichtung für Urheber, eine Verwertungsgesellschaft einzuschalten, gibt es aber nicht.

Können Sie zusammenfassend ein paar wichtige Tipps für Startups geben, Frau Winkhaus?

  • Das Thema Urheberrecht im Unternehmen nie unterschätzen: „Privatkopien“ gibt es hier nicht und kostenlos gibt es im Zweifel auch nichts.
  • Wusste ich nicht, gilt nicht: Jeder muss recherchieren. Was mir gefällt, ist im Zweifel als kreative Leistung eines anderen geschützt. Findet man den Urheber eines Werkes nicht heraus, sollte man lieber die Finger davon lassen.
  • Achtung beim Verlinken: Wer auf ein Werk verlinkt, z.B. ein Youtube-Video, kann selbst die Urheberrechte verletzen, wenn das verlinkte Werk ohne Erlaubnis des Urhebers ins Netz gelangt ist.
  • Eigenes Kapital nutzen: Eigene Werke kann man gewinnbringend durch Lizenzverträge verwerten, über faire Bedingungen kann man verhandeln. Urheberrechtsschutz gibt es auch für Software — Komplexität des Programms und Geheimhaltung des Quellcodes sind hier der beste Schutz vor Nachahmung.

Wir bedanken uns sehr für das interessante Gespräch!