Aktuelle Forschung: Crowdinvesting in Deutschland

Ein Beitrag von muenchen.ihk.de

An der Universität Trier und der Ludwig-Maximilians-Universität München erforschen Jun. Professor Lars Hornuf und Professor Lars Klöhn mit einem Team an Wissenschaftlern die deutsche Crowdinvesting-Landschaft. Das Projekt wird durch die Deutsche Forschungsgesellschaft gefördert und stellt die Frage nach der Regulierung von Crowdinvesting, den damit verbunden Effekten auf den Kapitalmarkt sowie auf crowd-finanzierte Startup-Unternehmen in Deutschland, England und den USA. Dafür sammelt und analysiert das Forscherteam die Daten von nahezu allen deutschen Crowdinvesting-Plattformen. Wir haben einen der beiden Leiter des DFG-Projekts Jun. Professor Lars Hornuf und seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter Matthias Schmitt nach Ihrer Arbeit gefragt und was die Erkenntnisse des DFG-Projekts für deutsche Startups bedeuten können.

An der Universität Trier und der Ludwig-Maximilians-Universität München erforschen Jun. Professor Lars Hornuf und Professor Lars Klöhn mit einem Team an Wissenschaftlern die deutsche Crowdinvesting-Landschaft. Das Projekt wird durch die Deutsche Forschungsgesellschaft gefördert und stellt die Frage nach der Regulierung von Crowdinvesting, den damit verbunden Effekten auf den Kapitalmarkt sowie auf crowd-finanzierte Startup-Unternehmen in Deutschland, England und den USA. Dafür sammelt und analysiert das Forscherteam die Daten von nahezu allen deutschen Crowdinvesting-Plattformen. Wir haben einen der beiden Leiter des DFG-Projekts Jun. Professor Lars Hornuf und seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter Matthias Schmitt nach Ihrer Arbeit gefragt und was die Erkenntnisse des DFG-Projekts für deutsche Startups bedeuten können.

Welches Ziel verfolgt das Forschungsprojekt zu Crowdinvesting und was verspricht man sich von den Ergebnissen?

Das Forschungsprojekt untersucht aus rechtlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive, ob Crowdinvesting in Deutschland, England und den USA reguliert werden sollte und wenn ja, wie ein spezifisches Gesetz ausgestaltet werden sollte. Dabei nutzen wir vor allem die Methoden der Rechtsvergleichung sowie der empirischen und verhaltensorientierten Wirtschaftswissenschaften.

Woher kommen die Daten für die Untersuchungen?

Die Daten wurden in der frühen Phase des Forschungsprojektes und teilweise auch heute noch per Hand erhoben. Die großen Portale sind jedoch an belastbaren empirischen Erkenntnissen interessiert und arbeiten zunehmend mit uns zusammen.

Das DFG-Projekt läuft vorerst bis zum 31. Oktober 2017. Gibt es schon erste Erkenntnisse, die sich an den letzten Monaten Forschungsarbeit ablesen lassen?

Kürzlich haben wir die Änderungen des Kleinanlegerschutzgesetzes untersucht und kommen zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber hier noch konsistenter regulieren muss. Nicht verständlich ist beispielsweise, warum bestimmte Vermögensanlagen wie die in Deutschland häufig verwendeten partiarischen Darlehen nun bis zu einem Emissionsvolumen von 2,5 Millionen EUR von der Prospektpflicht befreit wurden, bei anderen Vermögensanlagen wie den stillen Beteiligungen der Grenzwert jedoch weiterhin bei 100.000 EUR liegt.

In zwei aktuellen Projekten analysieren wir zudem das Verhalten der Crowd-Investoren. Hier zeigt sich, dass die Investoren auf die Updates der Crowdinvesting-Portale, inhaltliche Kommentare anderer Investoren oder auch große Investments anderer Crowdinvestoren mit einer eignen Anlageentscheidungen reagieren. Co-Investments mit professionellen Investoren wie Business Angels und Venture Kapitalgebern können eine Kampagne daher durchaus beflügeln. Interessant ist zudem, dass die Investoren übermäßig in lokale Start-ups investieren (auch als local bias bekannt), was einer ausgewogenen Portfoliodiversifizierung zuwiderläuft. Ob sich diese Strategie am Ende für die Investoren auszahlt, weil diese beispielsweise spezifisches lokales Wissen über die Start-ups haben, untersucht Matthias Schmitt unter anderem in seiner Dissertation.

Wie denken Sie, können deutsche Unternehmen von den Ergebnissen der Studie profitieren?

Zunächst ist es als Wissenschaftler nicht unser Ziel, einzelne Start-ups zu fördern oder für diese zu forschen. Das muss man ganz offen zugeben. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Ineffizienzen auf dem Crowdinvesting-Markt aufzudecken und mögliche Verhaltensanomalien der Investoren zu identifizieren sowie einen gesetzgeberischen Rahmen zu beschreiben, der den tatsächlich vorherrschenden Gegebenheit gerecht wird. Das soll aber nicht heißen, dass unsere Forschung für Gründer wertlos ist. Das Wissen, …

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Die IHK für München und Oberbayern unterstützt das 3. Crowdinvesting-Symposium der LMU als Sponsoring-Partner. Mehr Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung findest Du hier.