Das Finanzamt prüft bei der Festlegung des Geschäftsführergehalts, ob es sich in einem angemessenen Rahmen bewegt. Dabei wird das Gehalt mit dem eines fremden Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin in einer vergleichbaren Position und Branche verglichen. Wichtige Faktoren bei dieser Bewertung sind der Umsatz und Gewinn des Unternehmens, die branchenüblichen Gehälter sowie die Verantwortung und der Arbeitsumfang des Geschäftsführers.
Ist das Geschäftsführergehalt angemessen?
Es gibt keine festen Grenzen, aber zur Orientierung lassen sich folgende Werte heranziehen:
- Kleinunternehmen mit einem Umsatz zwischen 50.000 und 150.000 Euro zahlen ihren Geschäftsführern in der Regel zwischen 30.000 und 60.000 Euro jährlich.
- Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 150.000 und 500.000 Euro setzen das Gehalt typischerweise zwischen 50.000 und 100.000 Euro an.
- Für mittelgroße Unternehmen mit einem Umsatz von 500.000 bis 1 Million Euro bewegen sich die Gehälter meist zwischen 70.000 und 120.000 Euro.
- In mittelständischen Unternehmen mit einem Umsatz von 1 bis 10 Millionen Euro sind Jahresgehälter zwischen 120.000 und 250.000 Euro üblich.
- Bei Großunternehmen gibt es keine festen Obergrenzen, allerdings achtet das Finanzamt darauf, dass das Gehalt in einem angemessenen Verhältnis zu den Unternehmensgewinnen steht.
Steuerliche Vorteile
Die Gestaltung des Geschäftsführergehalts kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Ein Geschäftsführergehalt wird als Betriebsausgabe behandelt, wodurch es den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens reduziert. Dies bedeutet, dass sowohl die Körperschaftssteuer als auch die Gewerbesteuer gesenkt werden, was zu einer Steuerersparnis von rund 30 Prozent führt.
Allerdings unterliegt das Gehalt des Geschäftsführers auf privater Ebene der Einkommensteuer. Diese ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass höhere Gehälter mit bis zu 45 Prozent besteuert werden. Um die Steuerlast zu optimieren, kann es sinnvoll sein, das Geschäftsführergehalt mit Gewinnausschüttungen zu kombinieren.
Ein Geschäftsführergehalt wird als reguläre Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert, während eine Gewinnausschüttung der Kapitalertragsteuer unterliegt. Diese beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, was zu einer effektiven Steuerlast von etwa 55 Prozent führt. In vielen Fällen ist ein hohes Gehalt daher steuerlich vorteilhafter als eine Gewinnausschüttung, da es die Steuerlast des Unternehmens reduziert und der Geschäftsführer durch die progressive Einkommensteuer weniger Steuern zahlt als bei einer pauschalen Kapitalertragsteuer.
Risiken: Die verdeckte Gewinnausschüttung
Eine überhöhte Gehaltszahlung kann vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Dies ist der Fall, wenn das Gehalt als unangemessen hoch eingestuft wird, weil es deutlich über dem branchenüblichen Niveau liegt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt auch vor, wenn der Geschäftsführer Sonderzahlungen erhält, die nicht im Arbeitsvertrag festgelegt sind, oder wenn ihm übermäßige Zusatzleistungen gewährt werden. Beispiele hierfür sind Luxus-Dienstwagen, hohe Altersvorsorgebeiträge oder ungewöhnlich hohe Boni.
Stellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest, hat dies erhebliche steuerliche Konsequenzen. Der überhöhte Teil des Gehalts wird nicht mehr als Betriebsausgabe anerkannt, sodass das Unternehmen nachträglich Körperschaft- und Gewerbesteuer auf diesen Betrag zahlen muss. Gleichzeitig wird der überhöhte Betrag beim Geschäftsführer als Kapitalertrag gewertet und mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt. Dadurch kommt es zu einer doppelten Besteuerung, die unbedingt vermieden werden sollte.
Optimierungsmöglichkeiten für das Geschäftsführergehalt
Um steuerliche Vorteile zu maximieren und eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Eine regelmäßige Überprüfung der Gehaltshöhe ist essenziell, um sicherzustellen, dass sie den branchenüblichen Werten entspricht. Hierbei können Gehaltsvergleiche und Branchenstudien herangezogen werden.
Wichtig ist zudem eine transparente Dokumentation aller Vergütungsentscheidungen. Im Geschäftsführervertrag sollten nicht nur das Grundgehalt, sondern auch alle Bonuszahlungen und Sonderleistungen genau festgelegt werden. So können spätere Diskussionen mit dem Finanzamt vermieden werden.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Steuerberater kann dabei helfen, das Geschäftsführergehalt optimal zu strukturieren, um Steuervorteile zu nutzen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Fazit
Das Geschäftsführergehalt ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung und sollte mit Bedacht festgelegt werden. Es beeinflusst nicht nur die Steuerlast des Unternehmens, sondern auch die persönliche Steuerbelastung des Geschäftsführers. Eine ausgewogene Gestaltung des Gehalts kann dazu beitragen, steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Vergütung sicherzustellen.
Durch eine sorgfältige Planung, regelmäßige Überprüfung und professionelle steuerliche Beratung lassen sich finanzielle Vorteile erzielen und potenzielle steuerliche Fallstricke vermeiden. Letztlich trägt eine kluge Gehaltsgestaltung zur nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens bei.