Aboalarm mahnt Web.de ab, die dementieren

Das Internetportal Web.de soll Kündigungen seines Clubs über den Anbieter Aboalarm abgelehnt haben — das behauptet zumindest Aboalarm. Das Münchner Erfolgsstartup mahnt die United-Internet-Tochter deshalb nach eigenen Angaben ab. Web.de dementiert alle Vorwürfe.

+++ Update vom 8.2.2017 am Ende des Artikels +++

Aboalarm hilft seinen Nutzern dabei, aus unliebsamen Verträgen auszusteigen. Der Kunde gibt Aboalarm die notwendigen Daten. Das Unternehmen versendet dann in dessen Auftrag die Kündigung an den Vertragspartner. Über 4 Millionen Kündigungsschreiben will Aboalarm bereits versendet haben.

Das passt offenbar nicht allen Unternehmen: In der Vergangenheit gab es bereits Streit mit Firmen, die Kündigungen über Aboalarm nicht akzeptierten. Gestern verkündeten die Münchner, den deutschen Onlineanbieter Web.de abgemahnt zu haben. Der Vorwurf: Web.de akzeptiere Kündigungen von Web.de-Clubmitgliedschaften über Aboalarm nicht und gebe dafür „Sicherheitsgründe“ an. Die versandten Kündigungen, so Aboalarm, seien jedoch AGB-konform und mit allen relevanten Daten versehen. Dr. Bernd Storm van’s Gravesande, Geschäftsführer und Mitgründer von Aboalarm, sagt:

„Hier werden unsere Nutzer verunsichert und in die Irre geführt, denn die Kündigungen sind rechtlich wirksam – unabhängig davon, ob Web.de das akzeptiert oder nicht.“

Alles ganz anders?

Web.de dementiert  die Vorwürfe entschieden. Auf eine schriftliche Anfrage von Munich Startup teilt Pressesprecher Christian Friemel mit:

„Die Darstellung von aboalarm.de ist nicht korrekt. Wir akzeptieren Kündigungen von aboalarm.de. Dies ist im Übrigen auch auf  aboalarm.de ersichtlich, das Unternehmen gibt an, in den letzten 30 Tagen erfolgreich mehrfach WEB.DE Club Kündigungen durchgeführt zu haben.“

Es steht offenbar Aussage gegen Aussage. Auch den impliziten Vorwurf, Sicherheitsgründe seien nur vorgeschützt, kontert der Unternehmenssprecher:

„Die Ablehnung aus Sicherheitsgründen erfolgt, wenn Zweifel an der Authentizität des Kündigungsschreibens bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn Kundendaten wie Name, Adresse, Kundennummer oder E-Mail-Adresse auf dem Kündigungsschreiben fehlen oder nicht mit unseren Kundendaten übereinstimmen.“

„Wenn es notwendig ist, werden wir vor Gericht ziehen.“

Auf Facebook gibt sich Aboalarm kämpferisch und bietet seinen Kunden anwaltliche Unterstützung an:

https://www.facebook.com/aboalarm/posts/10154041012116862

 

Storm van’s Gravesande stellt sich schon auf einen Rechtstreit ein:

„Wenn es notwendig ist, werden wir auch im vorliegenden Fall bis vor Gericht ziehen.“

Unverständnis dagegen von der Gegenseite: Bei Web.de ist nach eigenen Angaben bisher keine Abmahnung eingegangen. Da das Unternehmen Kündigungen von Aboalarm annehme, sei eine Abmahnung auch nicht nachvollziehbar.

Das letzte Wort scheint in dem Fall noch nicht gesprochen.

+++ Update vom 8.2.2017 +++

Aboalarm hat auf die Stellungnahme von Web.de reagiert und uns dieses Statement zukommen lassen, das wir gerne in voller Länge wiedergeben:

„Die Glaubwürdigkeit  der Stellungnahme  von Web.de aufgrund unserer Abmahnung lässt sich am besten beurteilen, wenn man das ursprüngliche Statement des  Web.de  Kundendienstes, das uns vielfach vorliegt, noch einmal wirken lässt: „Aus Sicherheitsgründen können wir Ihr  Kündigungsschreiben  von Aboalarm leider nicht akzeptieren.“   Warum  ist die Nennung von aboalarm denn überhaupt nötig, wenn es tatsächlich um einzelne Unstimmigkeiten geht? Bräuchte man dann ein vorgefertigtes Statement des Kundenservice? Und würde ein seriöser Anbieter, ginge es tatsächlich um einzelne Unstimmigkeiten, nicht einfach nach entsprechender Legitimation beim betroffenen Kunden nachfragen? Das Gesamtbild, das sich aus dem bisherigen Verhalten und aus dem aktuellen Statement ergibt, spricht die aus  unserer Sicht  klare Sprache, dass es hier gerade nicht um einzelne Sicherheitsprobleme, sondern vielmehr um eine schikanöse Aktion zum groß angelegten Verhindern von Kündigungen handelt. Und ja – wir haben in den letzten 30 Tagen tatsächlich vielfach  Web.de  Club Kündigungen durchgeführt, welche auch allesamt wirksam waren, aber in nicht unerheblicher Menge von  Web.de  rechtswidrig abgelehnt wurden. Unsere Kritikpunkte stehen also in keinem Widerspruch zu den jüngsten Aussagen von  Web.de.“

Im Moment können wir den Sachverhalt nicht abschließend beurteilen und werden über die weiteren Entwicklungen in dem Fall berichten.

Simon Tischer

Von Dezember 2015 bis Juni 2023 war Simon Tischer als Redakteur für Munich Startup tätig.

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