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Vorgründungs- & Nachfolgecoaching Bayern

„By failing to prepare, you are preparing to fail.“ – wusste schon Benjamin Franklin. Eine gute Vorbereitung ist auch auf dem Weg zum eigenen Unternehmen die halbe Miete. Besonders betriebswirtschaftliche, finanzielle und auch organisatorische Fragen beschäftigen viele angehende Unternehmer. Das Förderprogramm „Vorgründungs- & Nachfolgecoaching Bayern“ bietet hier konkrete Hilfestellung für zukünftige Firmengründerinnen und Gründer.

Wir haben Thorsten Krebs, Förderprogramm-Koordinator der IHK für München und Oberbayern, befragt: Was genau dahinter steckt, welche Möglichkeiten die Förderung für Gründer bietet und wo man Hilfe erhält.  Auch Startup-Gründer Mircea Popa der JobNinja GmbH, einer App zur digitalen Job-Vermittlung, hat am Vorgründercoaching teilgenommen und mit uns seine Erfahrung geteilt.

Fragen an Thorsten Krebs

Herr Krebs, was ist das Vorgründungs- & Nachfolgecoaching Bayern und wie können es Startup-Gründer für sich nutzen?

Thorsten Krebs, Förderprogramm-Koordinator der IHK für München und Oberbayern (© IHK)

Das Programm fördert professionelle Hilfestellung in der frühen Phase der Gründung bzw. bei einer Geschäftsübernahme. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich und nachhaltig in den Markt zu starten. Das Coaching bietet die Chance bereits vor der Selbstständigkeit, für rund drei Monate eine zielgerichtete, individuelle ‎Beratung für das eigene Vorhaben zu erhalten. Damit Gründern die Finanzierung des Coachings erleichtert wird, unterstützt das Programm mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der Coachingkosten.

Welche Themen beinhaltet die Förderung und was kann nicht durch das Programm gefördert werden?

Coaching bedeutet „Hilfe zur Selbsthilfe“. Nach der Maßnahme sollen Gründer in der Lage sein, die nächsten unternehmerischen Schritte eigenständig weiterzuführen. Die betriebswirtschaftliche Beratung steht immer im Vordergrund. Förderfähig sind daher alle Coachingmaßnahmen, die dem Gründer helfen, zukünftig selbständig auf dem Markt zu bestehen. Sehr beliebte Themen sind die Finanzierung und Finanzplanung und die Unternehmensorganisation. Aber auch das Marketing, der Vertrieb sowie Standortfragen können im Coaching erarbeitet werden. Oftmals ist der klassische Businessplan für die Antragstellung von Fördermitteln bei Banken und Investoren ein Beratungsergebnis.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingleistungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben. Außerdem ist die Ausarbeitung von Verträgen, die Erarbeitung von EDV‑Software inklusive z. B. der Erstellung einer Homepage sowie die Erstellung von Werbematerial (z. B. Flyer) im Rahmen des geförderten Coachings nicht möglich.

Herr Krebs, wie kann ich mich als Gründer für das Programm bewerben? Welche Voraussetzungen sind dazu erforderlich?

Der große Vorteil des Programms ist, dass der Gründer einen Unternehmensberater selbst bestimmen kann. Somit wählt jedes Startup den idealen Fachmann für das eigene Unternehmen. Von dem Berater benötigen wir für die Bewilligung eine Maßnahmenbeschreibung, in der die geplanten Themen für das Coaching festgehalten sind.

Die Voraussetzungen für die Antragsstellung können kurz zusammengefasst werden:

  • Der Gründer muss in Bayern wohnen,
  • das Unternehmen muss in Bayern gegründet werden
  • und der Gründer darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht selbständig sein. Als selbständig gilt man übrigens, wenn bereits eine Gewerbeanmeldung getätigt wurde oder die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Eine bestehende Selbständigkeit im Nebenerwerb ist möglich, wenn diese einen Umfang von 15 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

Die IHK für München und Oberbayern bietet auf Ihrer Internetseite eine Übersicht über das Programm. Das Antragsformular kann als PDF-Datei heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Zusätzlich benötigen wir einen Lebenslauf und ein Unternehmenskonzept.

Wie läuft die Antragstellung und die Teilnahme am Förderprogramm ab? Wer kann mir bei Fragen helfen?

Nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen erhält der Gründer innerhalb eines Monats per Post einen Bewilligungsbescheid. Dieser enthält Angaben über die Anzahl der bezuschussten Beratertage, den maximalen Zuschussbetrag und den Zeitraum des Coachings. In der Regel beträgt dieser sogenannte Leistungszeitraum drei Monate.

Spätestens bei Beginn des ersten Coachingtages schließen der Gründer und der Coach einen Beratervertrag ab. Darin werden das Beraterhonorar und die Themen endgültig festgelegt. Für das Coaching empfehlen wir regelmäßige, kleinere Beratungseinheiten von z.B. vier Stunden.

Für die Auszahlung der Fördermittel muss der Gründer die Rechnung des Beraters, einen Zahlungsbeleg und vom Berater einen Abschlussbericht über die individuellen Inhalte des Coachings vorlegen. Die Fördermittel in Höhe von maximal 70 Prozent der Beratungskosten werden binnen sechs Wochen nach Eingang der Abrechnungsunterlagen ausgezahlt.

Falls man sich den Ablauf in Ruhe anschauen möchte, findet man diesen auf den Seiten der IHK. Zwei Erklärfilme, die die Antragstellung und Abrechnung des Vorgründungs- und Nachfolgecoachings Bayern sehr gut zusammenfassen, geben einen Überblick über den Ablauf des Coachings und die benötigten Unterlagen.

Alle Fragen zur Antragstellung, den Möglichkeiten des Coachings sowie der Auszahlung der Fördermittel können gerne mit mir persönlich besprochen werden. In der Regel hilft ein Anruf  – oder eine kurze E-Mail.

Vielen Dank Herr Krebs für das informative Gespräch!

Fragen an Mircea Popa, Gründer JobNinja

Herr Popa, wie bzw. für welche Themen haben Sie als Gründer das VGC genutzt?

Das Team von JobNinja (© JobNinja)

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten für innovative Startups. Leider hat man jedoch nicht immer den Überblick, welche Programme für die eigenen Vorhaben infrage kommen. Durch die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Beraterin der VGC konnten wir uns erfolgreich für zwei Programme bewerben: den INVEST-Zuschuss sowie den Digitalbonus Bayern. Über das breite Netzwerk unserer Beraterin wurde uns auch bei der Investorensuche geholfen: Wir haben konkrete Finanzierungsmöglichkeiten erarbeitet und erste Kontakte zu Investoren herstellen können. Auch strategische Partnerschaften – in unserem Fall mit der Bundesagentur für Arbeit – wurden über das Vorgründungscoaching möglich. Es war eine umfassende Unterstützung, die unsere Erwartungen sogar übertroffen hat.

Wie hat es Ihnen konkret bei der Gründung geholfen?

Eine konkrete Investorenanfrage sowie zwei Förderbescheide sprechen für sich – durch die über das VGC finanzierte Beratung konnten wir die Finanzierung unseres Startups sicherstellen!

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Als noch junges Startup hatten wir keine ausreichenden finanziellen Ressourcen, um eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Das VGC hat uns durch die Übernahme von 70% des Beratungsaufwands eine professionelle Unterstützung im Bereich Finanzierung ermöglicht – seitdem rate ich jedem Gründer diese tolle Möglichkeit in Anspruch zu nehmen!

Das Programm Vorgründungs- & Nachfolgecoaching Bayern wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds ESF) gefördert.