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Brexit birgt Risiken für englische Rechtsformen

Der Brexit kommt. Und bei einem „harten Brexit“ sind insbesondere Unternehmen in der Rechtsform einer Limited betroffen, von denen es in Deutschland immer noch mehrere Tausend gibt.

Limited Company — eine Rechtsform, die sich auch in Deutschland aufgrund ihres geringen Kapitalbedarfs einiger Beliebtheit erfreut. Bei einem „harten Brexit“ könnten sich allerdings diese Gesellschaften nicht mehr auf die europäische Niederlassungsfreiheit berufen. Dies hätte den Verlust der Haftungsbeschränkung zur Folge und würde auch die Wirksamkeit neu abgeschlossener Geschäfte in Frage stellen. Betroffenen Unternehmen wird deswegen geraten,  die verbleibenden Zeit bis zum Brexit zu nutzen, um sich rechtzeitig beraten zu lassen und gegebenenfalls in eine deutsche Rechtsform zu wechseln.

„Harter Brexit“ stellt Unternehmen vor existenzielle Fragen

Über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird zäh verhandelt. Sollte bis Ende März 2019 keine Einigung erzielt werden, werden die europäischen Verträge – und damit die europäischen Grundfreiheiten – im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nicht mehr gelten. In diesem Zusammenhang spricht man von einem „harter Brexit“. Das stellt Unternehmen, die als sogennante Briefkastengesellschaften im Vereinigten Königreich registriert sind, ihre Geschäfte aber in Deutschland tätigen, vor existenzielle Fragen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen in der Rechtsform einer Limited, von denen es in Deutschland immer noch mehrere Tausend gibt.

Briefkastengesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten werden in Deutschland aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit rechtlich anerkannt. Anders ist dies jedoch bei Briefkastengesellschaften aus sogenannten Drittstaaten, zu denen nach einem harten Brexit auch das Vereinigte Königreich zählen würde. Für diese gilt deutsches Recht. Eine in Deutschland tätige Limited würde daher künftig nicht mehr wie eine englische Kapitalgesellschaft, sondern wie eine deutsche Personengesellschaft bzw. — wenn es nur einen Gesellschafter gibt — wie ein Einzelkaufmann behandelt. Ein harter Brexit könnte dazu führen könnten, dass die Haftungsbeschränkung der Limited wegfallen würde und die Gesellschafter somit persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften würden, warnt die Bundesnotarkammer. Auch die anwendbaren Regelungen zur Vertretungsberechtigung könnten sich ändern. Wird dies nicht beachtet, könnten nach dem Brexit abgeschlossene Geschäfte unwirksam sein.

Lösung: Überführung der Limited in eine deutsche GmbH

Betroffene Gesellschaften sollten die Zeit bis zum Brexit daher nutzen, um ihre Struktur rechtzeitig anzupassen. Eine umfassende Beratung zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und eine kompetente Umsetzung der erforderlichen Schritte bieten  Notare. Im Ergebnis wird häufig eine Überführung der Limited in eine deutsche GmbH ratsam sein.

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Beispielsweise könnten die Gesellschafter ihre Limited im Vereinigten Königreich liquidieren und die Vermögensgegenstände einzeln auf eine neue deutsche Gesellschaft übertragen. Diese Vorgehensweise ist aber meist nicht praktikabel und zudem steuerlich nachteilig.

Alternative Gestaltungsmöglichkeiten sind die grenzüberschreitende Verschmelzung oder ein grenzüberschreitender Formwechsel. Hierbei gehen sämtliche Vermögensgegenstände und Vertragsverhältnisse automatisch auf die neue Gesellschaft mit deutscher Rechtsform über. Da Verschmelzung und Formwechsel auf europäischem Recht beruhen, müssen diese jedoch zwingend vor dem Brexit umgesetzt werden. Wer diese rechtlich durchaus komplexen Lösungen (noch) scheut, könnte zumindest darüber nachdenken, als „Haftungspuffer“ eine deutsche Kapitalgesellschaft zwischen sich und die Limited zu stellen.

Regina Bruckschlögl

Nach eigenen Startup-Erfahrungen blickt sie als Redakteurin von Munich Startup nun aus einer anderen Perspektive auf die Münchner Startup-Szene – und entdeckt dabei jeden Tag, wie vielfältig das Münchner Ökosystem ist. Startup Stories, die erzählt werden wollen!

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