Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Startups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken und ruft dafür die Fördermaßnahme „Gründungen: Innovative Startups für Mensch-Technik-Interaktion“ ins Leben.
Um das Innovationspotential im MTI-Bereich zu stärken will das BMBF zukünftig auf zwei Ansätze bauen: Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Startups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden. Dieser Ansatz wird als Modul 1 bezeichnet.
Zum anderen — bei dem sogenannten Modul 2 — sollen bereits gegründete junge Startups bei Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert werden. Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Startup-Förderung für den Bereich der MTI.
Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung und des Fünf-Punkte-Plans des BMBF „Mehr Chancen für Gründungen“.
Inhaltlich ist die Fördermaßnahme Teil des BMBF-Forschungsprogramms zur MTI „Technik zum Menschen bringen“. Sie soll die Position von Startups in Deutschland im MTI-Bereich stärken und dazu beitragen, über High-Tech-Innovationen zur breiteren Nutzung von Schlüsseltechnologien zu gelangen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland, an denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Startups, KMU, mittelständische Unternehmen, in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Zuwendungsvoraussetzungen
In Modul 1 werden Forschungsgruppen mit Aussicht auf Potenzial für Ausgründungen gefördert. Aus einer formlosen Absichtserklärung (Letter of Intent) der Antragsteller muss hervorgehen, dass
- der Arbeitsgruppe die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden,
- das Gründerteam bis zum Erreichen der mit der Förderung beabsichtigten Kommerzialisierung der Projektergebnisse in allen Belangen unterstützt wird,
- die Know-how-Träger und Ergebnisse der Förderung bei Ausgründung in das Startup überführt werden.
In Modul 2 werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind und die über den Stand der Technik hinausgehen, gefördert.
Zuwendung
Für die ausgewählten Projekte in beiden Modulen können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Relevante Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen werden.
Einreichungs-/ Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jeweils der 15. April 2018 und der 15. Oktober 2018.