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Abzock-Alarm – Vorsicht vor unseriösen Adressbuch- und Registereinträgen!

Wer ein Unternehmen gründet, kämpft sich anfangs durch viele Formulare, Schreiben und Anträge. Schnell kann man da den Überblick verlieren, was wirklich wichtig und richtig ist. Leider machen sich das auch Betrüger zunutze. Dann flattern nach der Gewerbeanmeldung unseriöse Briefe über sogenannte „Adressbuch- oder Registereinträge“ ins Haus, hinter denen sich reine Abzocke verbirgt. Tausende Unternehmen tappen jedes Jahr in die Falle. Sie unterschreiben offiziell aussehende Formulare und schließen damit teure Verträge ab. Diese kosten schnell mehrere Tausend Euro pro Jahr! Svenja Hartmann, Expertin für gewerblichen Rechtsschutz bei der IHK München, erklärt, wie sich Startups hiervor schützen können.

Wie sieht die Masche der sogenannten „Adressbuch-Schwindler“ aus?

Svenja HartmannUnternehmern erhalten – oftmals kurz nach Gründung des Unternehmens und Eintragung der neuen Firma im Handelsregister – behördenähnlich aufgemachte Formulare, die ihre offiziellen Meldedaten aus der Gewerbeanmeldung oder der Handelsregistereintragung wiedergeben und die ihnen eine angebliche Verpflichtung zur „Korrektur/Eintragung“ dieser Daten vorgaukeln.

Gerade im Zuge der Gründung erhält ein Startup viele Schreiben von Ämtern und Behörden, so dass es im Tagesgeschäft leicht passieren kann, dass das „Formular“ nicht detailliert gelesen und vor allem das Kleingedruckte übersehen wird.

Unterschreibt das Opfer, geht es damit aufgrund der in den kleingedruckten AGBs enthaltenen Bedingungen oft mehrjährige, äußerst kostspielige Vertragsverhältnisse mit dubiosen Adressbuch- und Registerverlagen (oft Briefkastenadressen) aus dem In- und Ausland ein. Die Kosten liegen dabei im Bereich von mindestens 300 bis 900 Euro und mehr.

Stutzig werden und im Zweifel nachfragen

Woran können Startups unseriöse Anbieter erkennen und sich schützen?

 Vor der Unterschrift unter ein Formular sollte dieses vollständig und genau gelesen werden. Auch wenn „Angebot“, „gratis“, „kostenlos“ oder „Korrektur“ darauf steht, heißt das nicht, dass sich aus dem Kleingedruckten nicht doch eine Kostenpflicht ergibt, die man mit seiner Unterschrift bestätigt.

Ebenso muss man vorsichtig sein bei Rechnungen mit Gestaltungs- und Namenselementen (z.B. Bundesadler, Bundesflagge), die sonst Ämtern und Behörden vorbehalten sind. Werdet auch stutzig, wenn:

  • der Name des Verlages nicht deutlich erkennbar ist;
  • der Sitz des Verlages im Ausland ist;
  • nur eine (ausländische) Faxnummer ersichtlich ist;
  • ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt ist;
  • Vertreter unangemeldet erscheinen und auf Anrufe Bezug nehmen, die tatsächlich nie stattgefunden haben;
  • im Rahmen eines Telefonats wird auf eine Unterzeichnung und Übersendung eines Formulars gedrängt.

Wenn Ihr Euch unsicher seid, ob ein Formular seriös ist und ob tatsächlich eine Verpflichtung zur Unterschrift und/oder Zahlung besteht, fragt bei Eurer zuständigen IHK nach.

Was ist zu tun, wenn man in die Falle getappt ist und unterschrieben hat?

Fechtet  den Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum über ein bereits bestehendes Vertragsverhältnis an. Zugleich sollte der Vertrag hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Vermeidet so eine in der Regel ebenfalls im Kleingedruckten versteckte automatische Verlängerung des Vertrags. Habt Ihr bereits Geld bezahlt, fordert dies zusammen mit der Anfechtung zurück. Versendet die Anfechtung und die Kündigung per Einschreiben/Rückschein (per Telefax reicht oft laut AGBs der Abzocker nicht aus) und bewahrt eine Kopie des Originals und den Zusendungsnachweis (des Einschreibens) aus Beweisgründen unbedingt auf. So habt Ihr einen Nachweis über den Zugang der Kündigung oder ggf. unrichtige Postangaben des Versenders. Liegt die Zahlung erst wenige Tage zurück, könnt Ihr zudem unter Umständen Euren Überweisungsauftrag noch stornieren. Fragt bei Eurer Bank nach.

Mahnungen bis hin zu aggressiven Mahnschreiben

Der Anbieter beharrt trotz Anfechtung bzw. Kündigung weiterhin Zahlung. Was jetzt?

 Nach unseren bisherigen Erfahrungen mit unseriösen Adressbuchverlagen bestehen diese auch nach der Anfechtung und/oder Kündigung weiter auf Zahlung ihrer Forderungen. Die Betroffenen erhalten oft:

  • Hinweise auf die aus Sicht der unseriösen Adressbuchverlage geltende Rechtslage;
  • Alte Urteile zugunsten des Abzockers;
  • Mahnungen bis hin zu aggressiven Mahnschreiben;
  • Schreiben von Inkassobüros und / oder Rechtsanwälten;
  • Androhung von Klage- und Mahnbescheid, Drohung mit Schufa-Eintrag und Zwangsvollstreckung (das geht aber erst nach rechtskräftiger Titulierung durch Gerichte!);

Unseriöses Verhalten eines Adressbuchverlages kann im konkreten Einzelfall wettbewerbsrechtliche, gewerberechtliche aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Informiert daher:

Wo gibt es noch Informationen?

Unter https://www.ihk-muenchen.de/abzocke/

 Dort findet Ihr den IHK-Abzocke-Flyer und das IHK-Merkblatt, in dem eine Muster-Anfechtungs- und Kündigungserklärung enthalten sind.