Gastbeitrag: D&O-Versicherung für Startups – wichtiger Baustein im Risikomanagement

Natürlich sollten Gründer von Startups nicht risikoscheu sein. Dennoch gehört auch das Risikomanagement zum Gründen dazu. Unter anderem aus diesem Grund werden Startups häufig in Form von Kapitalgesellschaften gegründet. Damit soll die Haftung der Gründer bzw. des Managements begrenzt werden. Doch nicht immer dient die Kapitalgesellschaft als Schutzschild vor der persönlichen Haftung. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc. sind sehr schnell in der Situation, dass sie mit ihrem Privatvermögen haften, ggf. auch ohne eigenes Verschulden. Eine Directors & Officers-Versicherung (kurz D&O-Versicherung) ist ein wichtiger Baustein im Risikomanagement zur Begrenzung und Auslagerung der Haftung.

Wozu dient eine Directors & Officers Versicherung?

Trotz der Gründung einer Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG, usw.) können Schadenersatzforderungen auch direkt an die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc. gestellt werden, beispielsweise bei Pflichtverletzungen. Die Kapitalgesellschaft ist in diesem Fall kein Schutzschild. Es geht dann um das persönliche Vermögen der Betroffenen. Um die Folgen dieser persönlichen Haftung zu kontrollieren, ist eine D&O-Versicherung bestens geeignet. Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Das heißt, der Fokus dieser Versicherung liegt darauf, Ansprüche Dritter auf Schadenersatz zurückzuweisen oder zu befriedigen.

Im Falle einer Schadenersatzforderung werden dann vom Versicherer die Kosten bis zur Höhe der in der Police vereinbarten Deckungssumme übernommen. Dies betrifft nicht nur die eigentliche Zahlung der Schadenersatzforderung, sondern ebenfalls juristische Beratung und weitere Abwehrkosten, unter anderem Gutachter- und Gerichtskosten. Von einigen Policen werden zudem noch Kosten von weiteren Leistungen übernommen.

Für D&O-Versicherungen für Vorstände von Aktiengesellschaften wird die Selbstbeteiligung gesetzlich geregelt. Aktuell liegt diese bei mindestens 10 % des Schadens pro Schadensfall bis zu einer Obergrenze des 1,5-fachen der jährlichen Festvergütung. Diese Selbstbeteiligung kann wiederum ebenfalls durch eine zusätzliche Versicherung, eine sogenannte Selbstbeteiligungsversicherung, vollständig übernommen werden. Für Geschäftsführer, Prokuristen etc. existiert keine derartige Regelung und die Höhe der Selbstbeteiligung wird vertraglich festgelegt.

Häufig sind für Startups besondere D&O-Versicherungsvarianten sinnvoll, da sich die Risiken bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit für Schadenfälle pro Risikokategorie deutlich von etablierten Unternehmen am Markt unterscheiden. Die D&O Startup-Versicherungsprodukte ermöglichen es somit, dass auch das Management von Startups in den Genuss dieser Absicherung kommt.

Directors & Officer-Versicherungen arbeiten nach dem Claims-Made Prinzip. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme Versicherungsschutz bestehen muss, um die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Dies hat einerseits den Vorteil, dass eine sogenannte unbegrenzte Rückwärtsdeckung integriert ist. Das bedeutet, dass vom Versicherungsschutz alle Schadenersatzforderungen abgedeckt sind, auch wenn der Grund dafür vor dem Versicherungsbeginn liegt. Der Nachteil dieses Prinzips ist allerdings, dass mit dem Auslaufen des Versicherungsschutzes, beispielsweise durch Kündigung, kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Kontrolle behalten durch eine persönliche D&O Versicherung

In den meisten Fällen ist bei einer Directors & Officers-Versicherung das Unternehmen als Versicherungsnehmer eingetragen. Diese Form wird Unternehmensdeckung genannt. Sie sichert alle Führungskräfte im jeweiligen Unternehmen ab. Im Falle der Inanspruchnahme steht damit allen Betroffenen die Deckungssumme zur Verfügung. Dies ist einerseits positiv. Andererseits wird die zur Verfügung stehende Deckungssumme pro Schadenfall nicht gleichmäßig auf alle Betroffenen verteilt, sondern jeder bereits für einen betroffenen ausgegebenen Euro reduziert die zur Verfügung stehende Deckungssumme aller anderen Betroffenen.

Eine weitere Einschränkung einer Unternehmensdeckung ist die mangelnde Kontrolle über die Versicherung. Denn die Kontrolle über den Vertrag liegt beim Versicherungsnehmer, also dem Unternehmen. Somit ist der Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen häufig hinfällig. Auch in anderen Fällen kann schnell die Kontrolle über die Versicherung verloren gehen. Wird beispielsweise bei einer Insolvenz ein Insolvenzverwalter eingesetzt, kann dieser gegebenenfalls den Versicherungsschutz ohne Rücksprache kündigen.

Vollständige Kontrolle über die Versicherung ist durch eine ergänzende persönliche D&O-Versicherung möglich. Hierbei ist die natürliche Person Versicherungsnehmer und bezahlt die Versicherung. Im Falle einer Inanspruchnahme steht demjenigen dann die vereinbarte Deckungssumme der persönlichen D&O-Versicherung vollständig zur Verfügung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zudem auch auf noch weitere ausgeübte Mandate außerhalb des Unternehmens, bspw. bei einer Aufsichtsratstätigkeit in einem anderen Unternehmen.

Außenhaftung und Innenhaftung

Die Directors und Officers sichert bei Pflichtverletzungen, oder der Unterstellung dieser, sowohl in der Innen- als auch in der Außenhaftung ab. Wichtig dabei ist, dass die Inanspruchnahme aufgrund der sogenannten Organhaftung erfolgen kann. Organhaftung bedeutet, dass beispielsweise alle Mitglieder eines Organs eines Unternehmens, beispielsweise die Geschäftsführung oder der Vorstand, gemeinschaftlich in Anspruch genommen werden können.

In der Innenhaftung sichert eine D&O-Versicherung den betroffenen Personenkreis gegenüber Schadenersatzforderungen von mit den Unternehmen verbundenen Personen ab, unter anderem von Gesellschaftern und anderen Investoren. Die Absicherung gegenüber der Inanspruchnahme von Dritten außerhalb des Unternehmens, die sogenannte Außenhaftung, ist ebenfalls enthalten. Damit sind auch Schadenersatzforderungen des Finanzamtes oder Sozialkassen versichert. Weitergehend sichert eine D&O-Versicherung auch bei Schadenersatzforderungen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab.

Fazit

Gerade Startups sollten sich zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit auch dem Thema Risikomanagement widmen. Mit einer D&O-Versicherung werden die Folgen einer persönlichen Inanspruchnahme des Managements, sowohl in der Innen- als auch in der Außenhaftung, begrenzt. Welche Form einer D&O-Versicherung und welche Höhe der Deckungssumme sinnvoll ist, hängt allerdings von einer detaillierten Risikoanalyse ab.


Dennis Galla

Dennis Galla ist Geschäftsführer und einer der Gründungsgesellschafter der InPignus GmbH. Die InPignus GmbH hat sich auf die Absicherung beruflicher und gewerblicher Risiken spezialisiert, insbesondere für den Mittelstand und die Industrie.