Die Anzahl der gewerblichen Existenzgründungen ist in den ersten 6 Monaten dieses Jahres gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 um 15,5 Prozent gesunken, die Anzahl der Unternehmensschließungen sogar um 20 Prozent. Es wurden insgesamt 6.800 mehr Unternehmen gegründet als geschlossen. Im ersten Halbjahr 2019 lag dieser Wert bei 600.
Die ForscherInnen haben drei Aspekte identifiziert, die das Gründungsgeschehen im ersten Halbjahr 2020 besonders stark beeinflusst haben: Die nationalen Grenzschließungen zu Beginn der Corona-Krise, die unterschiedlichen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die einzelnen Branchen und die Unterstützungsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen.
Einreisebeschränkungen dämpfen das Gründungsgeschehen
“Zu Beginn der COVID-19-Pandemie wurde die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen nach Deutschland erheblich eingeschränkt. Dies scheint sich negativ auf das Gründungsgeschehen ausgewirkt zu haben, denn die Anzahl der Gründungen von Einzelunternehmen ausländischer Staatsangehöriger ist im ersten Halbjahr 2020 um mehr als 25 Prozent – und damit stärker als bei den deutschen Staatsangehörigen – gesunken. Bei letzteren lag der Rückgang bei rund 14 Prozent“,
sagt Rosemarie Kay vom IfM Bonn.
„Ein Indiz dafür, dass es an den Einreisebeschränkungen lag, liefert das Gründungsgeschehen im Baugewerbe, in dem normalerweise sehr viele, auch gerade dafür einreisende ausländische Staatsangehörige gründen. Hier sank die Anzahl der Existenzgründungen – entgegen der bestehenden Nachfrage am Baumarkt – überdurchschnittlich stark.“
Auch im Gastgewerbe und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung sank die die Anzahl der Existenzgründungen. Eine Zunahme im Gründungsgeschehen konnten die IfM-WissenschaftlerInnen im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen feststellen.
Den starken Rückgang bei den Unternehmensschließungen führen die ForscherInnen vor allem auf die finanziellen Unterstützungen seitens des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zurück. Erwartet wird ein Anstieg der Schließungen bei denjenigen Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum stark von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind.