Foto: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow

Der KfW Award Gründen geht in die nächste Runde

Wie bereits im letzten Jahr steht der KfW Award Gründen auch 2021 unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Der mit insgesamt 35.000 Euro dotierte Preis soll die Leistungen junger Unternehmen in dieser Zeit anerkennen. Startups und andere Jungunternehmen können sich bis 1. Juli bewerben.

Die Jury des KfW Award Gründen bewertet die Geschäftsideen der BewerberInnen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität und prüft, ob soziale Verantwortung übernommen wird. Auch der erfolgreiche Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Krise fließt in die Bewertung ein – dazu zählen auch die Auswirkungen der Pandemie auf Umsätze und Unternehmensergebnis. Darüber hinaus ist für die Auszeichnung maßgeblich, wie umweltbewusst die Umsetzung der Idee erfolgt ist und ob Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden oder erhalten werden.

Aus jedem Bundesland wird je ein Unternehmen prämiert, das Preisgeld für diese LandessiegerInnen beträgt jeweils 1.000 Euro. Sie konkurrieren um den Bundessieg, der mit weiteren 9.000 Euro Preisgeld dotiert ist. Zusätzlich vergibt die Jury einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro. Alle Landessieger haben darüber hinaus die Möglichkeit, als „Publikumssieger“ ein zusätzliches Preisgeld von 5.000 Euro zu erhalten.

Ablauf des KfW Award Gründen

Die Bewerbungsphase für den Preis startete am 1. April. Abgefragt werden dabei unter anderem auch Umsatz­ Gewinn­ und Mitarbeiterzahlen. Zudem können auch Unternehmen vorgeschlagen werden. Die PreisträgerInnen werden dann am 28. Oktober 2021 bekannt gegeben. Teilnehmen kann jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das nach dem 1. Januar 2016 gegründet oder im Rahmen der Nachfolge übernommen wurde. Es können nur bereits gegründete Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen.

Zu den bayerischen Landessiegern im Award gehörten in der Vergangenheit auch Münchner Startups, wie zum Beispiel Toposens (2017) und E-bot7 (2020).