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Jedes zweite Startup setzt Mitarbeiterbeteiligungen ein

Mitarbeiterbeteiligungen können Startups bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützen. Dennoch setzen erst 44 Prozent der Startups dieses Instrument bereits ein, so eine aktuelle Umfrage von Bitkom. Rechtliche Hürden behindern den Einsatz von Mitarbeiterbeteiligungen bisher, so der Branchenverband.

Gerade Münchner Startups fällt es bisweilen schwer, mit den hohen Gehältern der ansässigen Konzerne aus dem In- und Ausland mitzuhalten. Mitarbeiterbeteiligungen sind eine Möglichkeit, MitarbeiterInnen dennoch mit attraktiven Konditionen zu locken: Die Angestellten erhalten einen Anteil am Unternehmenswachstum und können von einer erfolgreichen zukünftigen Entwicklung der Firma profitieren. So locken auch Startups im Silicon Valley stark umworbene Fachkräfte an.

Neben den 44 Prozent der Startups, die Mitarbeiterbeteiligungen bereits nutzen, können sich 46 Prozent die Vergabe von Anteilen an Angestellte vorstellen. Nur 8 Prozent schließen das aus. Der Digitalverband hat dafür 200 Tech-Startups befragen lassen.

„Mit der Novelle des Fondsstandortgesetzes hat die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode versucht, beim Thema Mitarbeiterbeteiligung den internationalen Rückstand wettzumachen. Allerdings greift die Neuregelung viel zu kurz und geht an der Realität der meisten Startups vorbei“,

kritisiert Bitkom-Präsident Achim Berg.

„Das fängt mit ungeklärten Bewertungsproblemen der Beteiligungen an und endet damit, dass die besonders häufig genutzten virtuellen Beteiligungen vom Gesetzgeber ignoriert wurden.“

Nur wenige Startups beteiligen alle Angestellten

Die von Berg angesprochenen virtuellen Beteiligungen werden von 36 Prozent der befragten Startups eingesetzt. Die Auszahlung dieser Form der Beteiligungen ist an den Eintritt von bestimmten Bedingungen wie zum Beispiel einen Börsengang geknüpft. Nur 7 Prozent der Startups setzen bereits Anteilsoptionen ein, gerade einmal 3 Prozent echte Anteile. Zugleich wünscht sich jedes zweite Startup, dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode bessere Bedingungen für virtuelle Beteiligungen von MitarbeiterInnen schafft.

In drei von zehn Startups, die das Instrument bereits nutzen, profitieren ausschließlich Führungskräfte von den Beteiligungen. In 53 Prozent der befragten Unternehmen erhalten Führungskräfte und ausgewählte weitere Beschäftigte Beteiligungen. Nur in 17 Prozent der Startups, die Mitarbeiterbeteiligung nutzen, setzen diese bei alle Beschäftigten ein.

Berg fordert, dass die gesetzlichen Regelungen in der kommenden Legislaturperiode weiter vereinfacht werden müssen, damit deutsche Startups beim Wettbewerb um die besten Teams mithalten können.