Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger
Foto: StMWi/E. Neureuther

Corona-Hilfen: Aiwanger zieht positive Bilanz

Bayerische Unternehmen haben in den vergangenen zwei Jahren Corona-Hilfen in Höhe von insgesamt 13 Milliarden Euro erhalten. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zeigt sich mit der Abwicklung der Unterstützung zufrieden.

Zwischen Juni 2020 und Juni 2022 flossen die Überbrückungshilfen des Bundes und die Bayerische Corona-Härtefallhilfe an Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und die staatlichen Gegenmaßnahmen in Schwierigkeiten gekommen sind. Von März bis Juni 2020 haben die Landeshauptstadt München und die Bezirksregierungen außerdem Soforthilfen gezahlt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagt:

„Die verschiedenen Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes und des Freistaats waren in der Pandemie notwendig und haben sich bewährt. Durch die Bereitstellung von Liquidität in Höhe von 13 Milliarden Euro wurden zahlreiche, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern in der Krise gezielt unterstützt und stabilisiert, einige wurden durch die staatlichen Hilfen vor der Geschäftsaufgabe oder der Insolvenz bewahrt.“

Bayern habe bei der Prüfgenauigkeit zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug sowie bei den Förderhöhen im bundesweiten Vergleich beste Werte erzielt, so Aiwanger.

Aiwanger fordert von Bund Digitalisierung von Förderverfahren

Der größte Teil von 41 Prozent aller gezahlten Hilfen in Bayern gingen an das Gastgewerbe, gefolgt vom Handel mit 14 Prozent sowie dem Bereich Kunst, Unterhaltung, Erholung mit 14 Prozent der Gesamtleistungen. Rund die Hälfte der ausgezahlten Hilfen floss nach Oberbayern: 23 Prozent der Gesamtsumme ging an Münchner Unternehmen, weitere 26 Prozent an Unternehmen aus dem restlichen Oberbayern.

Aus Erfahrung mit der aufwändigen Abwicklung der Anträge auf Corona-Hilfen fordert Aiwanger eine Digitalisierung künftiger Förderungen:

„Ich halte es für unerlässlich, dass der Bund die Entwicklung eines Software-Projektes für Förderverfahren anstößt. Denn nach den bisherigen Erfahrungen brauchen wir in Zukunft eine möglichst volldigitalisierte Abwicklung, die die Masse der Anträge und die entsprechenden Dokumentationspflichten bewältigen kann. Möglichkeiten der Datenauswertung und Schnittstellen zu den unterschiedlichen Länderbehörden müssten – zum Beispiel zur Betrugsbekämpfung – von Beginn an noch besser konzipiert und implementiert werden.“