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Tutorial: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?

Tutorial: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?

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25. Februar 2027

13:30 – 14:30

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Diese Veranstaltung wird von BayStartUP organisiert und automatisch übernommen. Alle Angaben stammen von BayStartUP.

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Über die Veranstaltung

Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.

Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups stellen:

  • Was ist als Design schützbar?
  • Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
  • Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
  • Wie stark ist das Schutzrecht?
  • Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
  • Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
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