Flexibilität ist heute ein fester Bestandteil der Arbeitswelt. Spätestens seit der Coronapandemie sind telefonische Krankschreibungen, vermehrtes Arbeiten im Homeoffice und dergleichen kaum mehr aus dem Alltag wegzudenken. Nun diskutiert die Bundesregierung über Gesetzesänderungen, die den Arbeitsmarkt grundlegend und langfristig beeinflussen würden. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen, allen voran für die Startup-Szene?
Besonders für junge Unternehmen ist das Arbeitsrecht ein entscheidender Faktor, denn Startups müssen schnell wachsen, flexibel auf Marktveränderungen reagieren und gleichzeitig um Fachkräfte konkurrieren. Entsprechend genau verfolgt die Szene – auch im Münchner Ökosystem – die angekündigten Pläne für eine Arbeitsmarktreform. Während einige Vorhaben Verwaltungsaufwand reduzieren oder neue Handlungsspielräume eröffnen könnten, stoßen andere auf deutliche Kritik.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Mehr Kontrolle oder mehr Bürokratie?
Zu den diskutierten Änderungen gehört, dass Beschäftigte bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung entfallen.
Für Niclas Lehnert, Co-Founder von Pulsetrain, wäre diese Kombination kaum praxistauglich.
„Das widerspricht unserem flexiblen Startup-Kern. Wer beispielsweise mit einer Magen-Darm-Erkrankung zuhause liegt, sollte sich nicht zusätzlich in eine Arztpraxis schleppen müssen.“
Aus seiner Sicht könnte die Regelung sogar den gegenteiligen Effekt erzielen. Überlastete Arztpraxen könnten längere Krankschreibungen ausstellen, um zusätzliche Termine zu vermeiden. Die Folge wären möglicherweise längere durchschnittliche Krankheitsausfälle statt einer höheren Kontrolle.
Hinzu komme das Risiko, dass Mitarbeitende trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen, um den Arztbesuch zu vermeiden – mit entsprechend höherem Ansteckungsrisiko im Team.
Längere Befristungen: Mehr Flexibilität – aber nicht für jedes Startup
Ein weiterer Baustein der Arbeitsmarktreform betrifft befristete Arbeitsverträge. Künftig sollen sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monate statt bislang 24 Monate möglich sein. Auch die Zahl der zulässigen Vertragsverlängerungen soll von drei auf sechs steigen.
Für Pulsetrain wäre dies insbesondere bei Werkstudierenden und MinijobberInnen ein Vorteil. Niclas Lehnert sieht darin mehr Flexibilität für kleinere Unternehmen, die Personalbedarf häufig projektbezogen planen müssen.
Ganz anders bewertet Karen Brandt, Chief People Officer beim Münchner Auto-Abo-Unternehmen Finn, die geplante Änderung.
„Ein flexibler Arbeitsmarkt ist für Startups sehr wertvoll. Die Koalition will nun längere befristete Verträge ermöglichen, was in der Theorie für jene Flexibilität sorgen soll. In der Praxis wird hier ein Problem versucht zu lösen, das zumindest bei Finn keines ist.“
Nach ihrer Erfahrung erhöhen Befristungen vor allem den administrativen Aufwand.
„Unsere Erfahrung: Befristungen erhöhen administrative Komplexität und Kosten deutlich, ohne echte Flexibilität zu schaffen. Wir setzen befristete Verträge nur sehr selektiv ein und verfolgen immer das Ziel, Talente langfristig und unbefristet an Finn zu binden.“
Gerade im Wettbewerb um Tech-Talente seien langfristige Perspektiven wichtiger als zusätzliche Möglichkeiten für Befristungen.
Minijobs könnten nach Arbeitsmarktreform unattraktiver werden
Auch Minijobs stehen auf der Reformagenda. Nach den bisherigen Plänen soll der Pauschalsteuersatz von derzeit zwei auf fünf Prozent steigen.
Aus Sicht von Pulsetrain könnte dies die Attraktivität von Minijobs verringern. Sollten ArbeitgeberInnen diese Beschäftigungsform zunehmend meiden, müssten Unternehmen alternative Arbeitsverhältnisse anbieten. Das könnte höhere Personalkosten verursachen und die Flexibilität insbesondere kleiner Unternehmen einschränken beziehungsweise deren Stellenangebote vermindern. In politischen Diskussionen war zwischenzeitlich sogar eine vollständige Abschaffung von Minijobs im Gespräch.
Kündigungsrecht: Zustimmung bei Finn
Neben Befristungen enthält das Reformpaket auch Änderungen beim Kündigungsrecht für Gutverdienende.
Finn bewertet diesen Teil der Reform positiv.
„Das Kündigungsrecht für Gutverdienende einzuschränken, begrüßen wir. So verlangt man auch den Einkommensgruppen mehr ab, die beispielsweise vom Thema Befristung weniger betroffen sind. Andernfalls wälzt man das Risiko auf jene ab, die es eigentlich zu schützen gilt.“
Weniger Datenschutz-Bürokratie könnte Startups entlasten
Neben arbeitsrechtlichen Änderungen enthält das Regierungsprogramm auch wirtschaftspolitische Maßnahmen, die insbesondere technologieorientierte Unternehmen betreffen.
Pulsetrain begrüßt die angekündigte Vereinfachung des Datenschutzes für kleinere Unternehmen. Weniger Dokumentationspflichten könnten Ressourcen freisetzen, die stattdessen in Produktentwicklung oder Wachstum investiert werden.
Auch die geplante Förderung der Batteriezell- und Halbleiterproduktion bewertet das Unternehmen positiv. Pulsetrain ist selbst in diesem industriellen Umfeld aktiv und könnte von zusätzlichen Investitionen profitieren.






