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Munich Startup Experts: Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen bei einer Gründung

Munich Startup Experts: Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen bei einer Gründung

Credit: PaeGAG / stock.adobe.com

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Diana B. Haidari

Diana B. Haidari

Von der passenden Rechtsform über Verträge und Datenschutz bis hin zu Finanzierung und Insolvenz: Rechtsanwältin und Munich Startup Expert Diana B. Haidari zeigt, welche rechtlichen Grundlagen GründerInnen von Anfang an im Blick behalten sollten.

17. August 2026

6 Min. Lesezeit

Bei der Gründung eines Unternehmens werden bereits früh Entscheidungen getroffen, die die weitere Entwicklung des Startups maßgeblich prägen können. Für GründerInnen ist es daher wichtig, die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen von Anfang an im Blick zu haben und die grundlegenden Fragen frühzeitig zu klären. Insbesondere gehören hierzu die Wahl der Rechtsform, die Zusammenarbeit im Gründerteam, die Zuordnung von Rechten an Arbeitsergebnissen sowie die Gestaltung der ersten Verträge.

Die vielfältigen rechtlichen Fragen, die eine Unternehmensgründung begleiten, werden in meinen kommenden Beiträgen näher vertieft. Dieser erste Beitrag ordnet die wichtigsten Themen ein und soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen geben.

Die Rechtsform muss zum Geschäftsmodell passen

Ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts lässt sich grundsätzlich mit geringem Aufwand gründen. Bei der Wahl der Rechtsform kommt es jedoch auf mehr als einen schnellen und kostengünstigen Start an. Von Bedeutung sind insbesondere die persönliche Haftung, die erforderliche Kapitalausstattung, der organisatorische Aufwand und die weitere Entwicklung des Unternehmens.

Bei einer GbR haften die GesellschafterInnen persönlich und als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei einer UG oder GmbH haften die GesellschafterInnen grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gründung erfordert allerdings einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung in das Handelsregister. Vor der Eintragung können für Personen, die bereits im Namen der Gesellschaft handeln, persönliche Haftungsrisiken entstehen.

Welche Rechtsform geeignet ist, hängt daher vor allem vom Geschäftsrisiko, der Zahl der GründerInnen, der verfügbaren Kapitalausstattung und der geplanten Finanzierung ab. Auch die Frage, ob später InvestorInnen aufgenommen werden sollen, sollte bereits bei der Gründung berücksichtigt werden.

Im Gründerteam braucht es Regeln für schwierige Tage

Solange alle dasselbe Ziel verfolgen, wirken ausführliche Regelungen schnell überflüssig. Ein guter Gesellschaftsvertrag ist aber gerade für Situationen da, in denen Einigkeit fehlt. Es empfiehlt sich zudem eine Gesellschaftervereinbarung, die das Innenverhältnis der GesellschafterInnen untereinander regelt, abzuschließen.

Geklärt werden sollten Rollen, Geschäftsführungsbefugnisse, Mehrheiten, Vetorechte, zusätzliche Finanzierungsbeiträge und der Umgang mit Patt-Situationen. Ebenso wichtig ist, was passiert, wenn jemand aussteigt, länger ausfällt, nicht mehr mitarbeitet oder Anteile verkaufen will. Vesting, Good-Leaver- und Bad-Leaver-Regelungen, Abfindung und Anteilsübertragungen gehören deshalb nicht erst in die erste Finanzierungsrunde.

Eine 50/50-Beteiligung ist grundsätzlich nicht falsch. Ohne Verfahren zur Auflösung eines Deadlocks kann sie das Unternehmen jedoch blockieren.

Das Startup muss seine Ideen rechtlich nutzen dürfen

Code, Website, Produktdesign, Texte, Fotos, Datenbanken, Marken und technische Entwicklungen sind häufig der eigentliche Wert eines Startups. Trotzdem bleibt oft ungeklärt, wem diese Assets rechtlich zugeordnet sind.

Urheberrechte entstehen grundsätzlich bei der Person, die das Werk geschaffen hat. Die Gesellschaft benötigt daher wirksam eingeräumte Nutzungsrechte. Für Computerprogramme, die ArbeitnehmerInnen im Rahmen ihrer Aufgaben erstellen, gibt es eine Sonderregelung zugunsten des Arbeitgebers.

Verträge sollten festlegen, welche Rechte die Gesellschaft erhält und ob diese ausschließlich, übertragbar und unterlizenzierbar sind. Bei Software müssen auch Quellcode, Dokumentation, Zugänge und Open-Source-Komponenten beachtet werden. Geschäftsgeheimnisse setzen zudem angemessene Schutzmaßnahmen, wie etwa Zugriffsregeln und Vertraulichkeitsvereinbarungen voraus.

Der erste Kundenvertrag

Gerade bei Pilotprojekten arbeiten Geschäftspartner oft mit kurzen Angeboten oder E-Mail-Zusagen. Das lässt zentrale Fragen offen: Was wird geschuldet? Wann ist die Leistung erbracht? Wer muss welche Informationen liefern? Wann darf abgerechnet werden? Was passiert bei Änderungswünschen?

Ein belastbarer Vertrag regelt Leistungsumfang, Meilensteine, Vergütung, Zahlungsziele, Abnahme oder andere Erfolgskriterien, Mitwirkungspflichten, Gewährleistung, Haftung, Kündigung, Nutzungsrechte und Vertraulichkeit. Auch Exklusivität, Referenznutzung und der Umgang mit Kundendaten sollten bewusst geregelt werden. AGB sollten zum eigenen Produkt, Vertriebsmodell und Kundenkreis passen.

Datenschutz beginnt mit dem ersten Datensatz

Wer Kontaktformulare, Newsletter, CRM-Systeme, Analyse-Tools, Cloud-Dienste oder KI-Anwendungen nutzt, verarbeitet meist personenbezogene Daten. Jede Verarbeitung braucht hierbei eine Rechtsgrundlage. Betroffene müssen informiert werden. Externe Dienstleister können Auftragsverarbeiter sein und einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich machen. Hinzu kommen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sowie Regeln zur Löschung und Aufbewahrung.

Infobox
Diana B. Haidari Munich Startup Expert

Diana B. Haidari ist Rechtsanwältin und Gründerin von Haidari Legal in München. Sie berät GründerInnen, Startups und junge Unternehmen insbesondere zu gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragestellungen und begleitet sie bei rechtlichen Themen rund um Gründung und Wachstum.

Als Munich Startup Expert vertieft sie in ihrer Artikelreihe nach und nach die wichtigsten rechtlichen Themen, die GründerInnen und Startups kennen sollten.

FreelancerInnen sind nicht automatisch selbstständig

Ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach der Überschrift des Vertrags. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände. Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation sprechen für eine Beschäftigung.

Vertrag und Praxis müssen daher zusammenpassen. Bei Zweifeln kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Klarheit schaffen. Bei ArbeitnehmerInnen sollten Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsort, Probezeit, Kündigung, Vertraulichkeit, Datenschutz und Rechte an Arbeitsergebnissen sauber geregelt sein.

Finanzierungsverhandlungen

Bei Finanzierungsverhandlungen steht häufig zunächst die Unternehmensbewertung im Mittelpunkt. Für GründerInnen ist jedoch ebenso entscheidend, welche Rechte InvestorInnen erhalten und wie sich die Beteiligung auf künftige Entscheidungen und weitere Finanzierungsrunden auswirkt.

Auch Darlehen und Wandeldarlehen können den unternehmerischen Spielraum langfristig prägen. Ihre wirtschaftlichen Folgen und die Bedingungen einer späteren Beteiligung sollten deshalb sorgfältig geprüft werden.

Eine klare Beteiligungsstruktur, geklärte Rechte am geistigen Eigentum und geordnete Unternehmensunterlagen erleichtern zudem die Prüfung durch potenzielle InvestorInnen.

Krisenpflichten beginnen vor der Insolvenz

GeschäftsleiterInnen juristischer Personen müssen Entwicklungen beobachten, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Dazu gehören eine belastbare Liquiditätsplanung, der Überblick über fällige Verbindlichkeiten und eine realistische Einschätzung, wie lange die vorhandenen finanziellen Mittel noch ausreichen.

Treten Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, gelten strenge Antragspflichten. Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Nach Eintritt der Insolvenzreife sind außerdem Zahlungen nur noch eingeschränkt zulässig.

Was bedeutet das für die Praxis?

GründerInnen müssen zu Beginn nicht jede rechtliche Einzelheit abschließend regeln. Entscheidend ist, die wesentlichen Fragen frühzeitig zu erkennen und die getroffenen Vereinbarungen nachvollziehbar festzuhalten. Dazu gehören klare Absprachen im Gründerteam, eine passende Rechtsform, gesicherte Rechte an den Arbeitsergebnissen und verlässliche Regelungen für die Zusammenarbeit mit Kunden, FreelancerInnen und InvestorInnen.

Auch Datenschutz, Haftungsfragen und die laufende wirtschaftliche Entwicklung sollten von Anfang an berücksichtigt werden. Rechtliche Klarheit schafft damit eine belastbare Grundlage für die weitere Entwicklung des Unternehmens und erleichtert es, auf Wachstum, neue Geschäftspartner und Finanzierungsrunden vorbereitet zu sein.

Die kommenden Beiträge dieser Reihe greifen die einzelnen Themen auf und erläutern, worauf GründerInnen jeweils besonders achten sollten.

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