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Munich Startup Experts: So profitieren Startups von der Millionenförderung

Munich Startup Experts: So profitieren Startups von der Millionenförderung

Credit: Zeitmaker

Credit: Zeitmaker

Daniel Höpfner

Daniel Höpfner

Unser Munich Startup Expert Daniel Höpfner, Gründer von Zeitmaker, erklärt, wie technologiegetriebene Startups die Forschungszulage für ihre Entwicklung nutzen können – auch rückwirkend. Anhand von LegalHero und Scaneca zeigt er, wie daraus Förderbeträge von rund 1,6 Millionen beziehungsweise mehr als 300.000 Euro entstehen können und warum sich gerade 2026 ein Blick auf ältere Entwicklungsprojekte lohnt.

13. August 2026

7 Min. Lesezeit

„Öffentliche Förderung? Zu viel Bürokratie, das lohnt sich für uns nicht.“ Diesen Satz hören wir fast wöchentlich von GründerInnen. Viele Förderprogramme sind komplex, langsam und das Aufwand-Nutzen Verhältnis lohnt sich oft nicht. Die Folge ist aber teuer. Gerade technologiegetriebene Startups lassen regelmäßig sechsstellige Beträge liegen, auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben. Die Rede ist von der Forschungszulage, und das Besondere an ihr: Sie lässt sich auch für Projekte beantragen, die längst abgeschlossen sind.

Was ist die Forschungszulage überhaupt?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, auf die jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland einen Rechtsanspruch hat. Kein Wettbewerb und keine Innovationsquote: Wer förderfähige F&E-Kosten nachweist, bekommt die Zulage.

Die Eckdaten:

  • Bis zu 35 Porzent der förderfähigen Kosten werden erstattet.
  • Förderfähig sind vor allem Personalkosten für Entwicklung, dazu Auftragsforschung und die Eigenleistung von GründerInnen und GesellschafterInnen.
  • Angesetzt werden können, seit 2026, bis zu 12 Millionen Euro an Kosten pro Jahr.
  • Die Zulage wird mit der Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt, auch wenn das Unternehmen noch keine Gewinne macht.

Entscheidend ist der Begriff „Forschung und Entwicklung“. Der klingt nach Laborkitteln, gemeint ist aber jede Arbeit an technischen Neuerungen mit Entwicklungsrisiko: ein neuer Algorithmus, eine Hardware-Iteration, eine Datenpipeline, die es so noch nicht gab. Auch Projekte, die gescheitert sind, zählen. Das Risiko des Scheiterns ist sogar ein Kriterium für die Förderfähigkeit. Die amtliche Statistik bestätigt das: IT-Dienstleistungen und Maschinenbau stellen zusammen über die Hälfte aller Anträge bei der Bescheinigungsstelle.

Warum gerade jetzt: Die Frist für Kosten aus 2022 läuft ab

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Wer also 2022, 2023 oder 2024 entwickelt und die Zulage nie beantragt hat, kann das heute noch nachholen. In unserer Praxis ist genau das der Normalfall: Ein Antrag deckt im Median vier Förderjahre ab, meist rückwirkende und laufende Jahre kombiniert.

Aber die Tür schließt sich: für das Jahr 2022 läuft die Frist Ende 2026 ab. Wer für damalige Entwicklungsprojekte noch Förderung sichern will, muss den Antrag in diesem Jahr stellen. Danach ist das Geld unwiderruflich weg und jedes Jahr fällt ein weiteres Förderjahr aus der Frist. Wer ein Jahr verfallen lässt, verschenkt damit schnell einen sechsstelligen Betrag.

Der häufigste Fehler: zu wenig förderfähige Kosten angesetzt

In der Praxis sehen wir immer wieder denselben Ablauf: Ein Unternehmen hört von der Forschungszulage, schaut kurz drauf und findet auf den ersten Blick zu wenig förderfähige Kosten. Es lässt es bleiben oder beantragt nur einen Bruchteil.

Die häufigsten Gründe dafür:

  1. Nur das „offizielle“ F&E-Projekt wird gezählt. Förderfähig ist aber oft deutlich mehr, etwa die technisch riskanten Teile der regulären Produktentwicklung.
  2. Die Eigenleistung der GründerInnen wird vergessen. Auch GesellschafterInnen, die selbst entwickeln, können ihre Stunden mit einem festen Stundensatz ansetzen, ohne dass dafür ein Gehalt geflossen sein muss.
  3. Gescheiterte und abgebrochene Projekte werden aussortiert. Dabei sind genau diese Projekte oft die klarsten Fälle, weil das Entwicklungsrisiko offensichtlich ist.

Dabei ist der Hebel groß: Über unsere Antragspraxis gerechnet erhalten Unternehmen von 100.000 Euro bis über 1.000.000 Euro Forschungszulage mit einem einzigen Antrag. Wie das konkret aussieht, zeigen zwei Beispiele aus unserer Praxis.

Infobox

Munich Startup Expert Daniel Höpfner (hier links hinten im Bild) ist Gründer von Zeitmaker. Er hat verschiedene digitale Startups (Signatrix, PressMatrix) aufgebaut und begleitet, den Venture-Capital-Fonds b10.vc gegründet und führt mit Zeitmaker nun Startups und Mittelständler mit einer Kombination aus AI-first-Software und Beratung durch den gesamten Prozess der Forschungszulage — von der Identifikation förderfähiger Projekte bis zur Auszahlung. In den letzten Jahren hat das Team hinter Zeitmaker weit über 100 Anträge erfolgreich begleitet und allein in diesem Jahr über 25 Millionen Euro an Fördergeldern für seine Kunden bewegt.

Legalhero entwickelt, was der Mensch kann und die KI noch nicht

Legalhero arbeitet an der KI-gestützten Bearbeitung von Rechtsschutz-Schadensfällen. Heute bearbeiten Anwälte jeden Fall manuell, diesen Workflow will LegalHero automatisieren.

Der Haken: Mit heutiger KI-Technologie ist die nötige Verlässlichkeit nicht zu erreichen. Sprachmodelle halluzinieren und die bekannten Gegenmaßnahmen reichen für rechtssichere Entscheidungsvorlagen nicht aus. Legalhero entwickelt deshalb eine eigene Architektur, die KI-Workflows mit prüfbaren Regeln kombiniert. Ob das im geplanten Umfang gelingt, ist offen, und genau diese Unsicherheit macht das Vorhaben förderfähig.

Die Frage dahinter taucht bei fast jedem KI-Startup auf: Was kann der Mensch, was die Maschine noch nicht kann? Solange das ungelöst ist, ist die Arbeit daran Forschung.

Legalhero hat das gesamte Projekt von 2022 bis 2027 in einem Antrag eingereicht, die Bescheinigungsstelle hat die Förderfähigkeit im Frühjahr 2026 bestätigt. Insgesamt sind rund 1,6 Millionen Euro Forschungszulage in Aussicht, etwa die Hälfte davon rückwirkend für bereits geleistete Entwicklung, der Rest für die kommenden Jahre. Die Zulage deckt also nicht nur die Vergangenheit ab, sie finanziert auch die Zukunft eines laufenden Projekts mit.

Hardware-Startup Scaneca wird für Arbeit gefördert, die sowieso passiert ist

Scaneca baut mobile Körperscanner, die in einem einzigen Messvorgang eine virtuelle Kopie des Körpers erstellen, die Haltung analysieren und Körperumfänge messen. Das technische Risiko dabei: Anatomische Messpunkte müssen aus Farb- und Tiefenbildern auf unter einen Zentimeter genau erkannt werden, obwohl Kleidung, wechselnde Perspektiven und Sensor-Rauschen die Messung stören. Und die Auswertung muss in wenigen Sekunden auf der begrenzten Rechenleistung im Scanner laufen. Ob beides zusammen überhaupt erreichbar ist, war zu Projektbeginn offen. Genau solche Entwicklungsarbeit ist ein Paradebeispiel für förderfähige F&E.

Der entscheidende Punkt: Der Scanner ist das Kernprodukt, daran wurde mit oder ohne Förderung gearbeitet. Es ging also nie um ein zusätzliches Projekt für den Antrag.

„Wir wussten, dass es die Forschungszulage gibt, und haben es jahrelang geschoben. Das größte Problem war die Sorge, dass du am Ende doch nur Zeit damit verschwendest,“

sagt Nikolay Leons, Co-Founder Scaneca

In der Umsetzung blieb der Input punktuell: Projektbeschreibung im Gespräch, Zugang zu vorhandenen Unterlagen, Review des Antrags. Scaneca startete mit einem einzelnen Projekt, der Entwicklung am Scanner selbst, und ließ die Arbeit daran auch für die darauffolgenden Jahre fördern. Ergebnis: über 300.000 Euro Forschungszulage für die Entwicklung ihres Produktes.

Der Weg zur Förderung in sieben Schritten

So bürokratisch, wie der Ruf vermuten lässt, ist der Prozess nicht. Diese sieben Schritte stehen typischerweise an und Unternehmen geben punktuell Informationen dazu, während der Antrag oft von spezialisierten Beratungen geschrieben wird:

  1. F&E-Projekte identifizieren
  2. Förderfähige Kosten erfassen: Personal, Eigenleistung, Auftragsforschung
  3. Antrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) schreiben: Hier wird die inhaltliche Förderfähigkeit der Projekte begründet
  4. Prüfung durch die BSFZ
  5. Bescheinigung erhalten
  6. Antrag beim Finanzamt stellen
  7. Festsetzungsbescheid und Auszahlung bzw. Verrechnung

Der Aufwand konzentriert sich auf die Schritte eins bis drei, und dort entscheidet sich auch der Erfolg: Bundesweit lehnt die Bescheinigungsstelle rund jeden vierten Antrag ab. Wenn sie nachfragt, geht es fast immer um Neuartigkeit und technisches Risiko des Projekts, fast nie um die Plausibilität der Zahlen. Den genauen Antragsprozess haben wir auch hier für euch dokumentiert.

Der Selbst-Check: Lohnt sich ein genauer Blick?

Das typische geförderte Projekt ist übrigens kein Großvorhaben: fünf Beteiligte und knapp drei Jahre Laufzeit. Mit diesen fünf Fragen kann jedes Startup prüfen, ob es für die Förderung in Frage kommt:

  • Haben wir seit 2022 an etwas technisch Neuem gearbeitet, dessen Gelingen nicht sicher war?
  • Haben wir eigene Algorithmen, Modelle oder Datenpipelines entwickelt, statt nur fertige Tools zu integrieren?
  • Gab es Projekte, die wir abgebrochen oder verworfen haben, weil sie technisch nicht funktioniert haben?
  • Haben wir für ein Entwicklungsprojekt eigens Geräte, Maschinen oder Testaufbauten angeschafft?
  • Haben wir Entwicklungsleistungen extern beauftragt?

Wer eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantwortet, sollte sich die Forschungszulage anschauen. Nicht irgendwann, sondern noch 2026, bevor das Förderjahr 2022 endgültig verfällt.

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