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Start?Zuschuss! Jetzt bewerben!

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Saskia Müller

Saskia Müller

Nach zwei erfolgreichen eigenen Gründungen und einer langjährigen Tätigkeit in der Presse- und Medienlandschaft verstärkt Saskia nun die Redaktion von Munich Startup.

16. Mai 2026

2 Min. Lesezeit

Das Förderprogramm „Start?Zuschuss!“ geht in die 22. Runde. Technologieorientierte Münchner und überregionale Startups, die Digitalisierung vorantreiben, können sich noch bis zum 17. Juni 2026 bewerben. Teilnahmeberechtigt sind junge Unternehmen in der Startphase, deren Gründung nicht vor dem 18. Juni 2024 liegt.

Förderung bis zu 36.000 Euro

Start?Zuschuss! fördert einmalig innovative Geschäftsmodelle im Bereich Digitalisierung für ein Jahr und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss ist auf maximal 36.000 Euro begrenzt.

Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für Personal, Miete, Forschung und Entwicklung sowie die Markteinführung des Produkts. Das Programm richtet sich damit an Startups, die ihr digitales Geschäftsmodell in einer frühen Phase weiterentwickeln und am Markt positionieren wollen.

Zweistufiges Auswahlverfahren

Der Bewerbungsprozess erfolgt in drei Stufen:
Zunächst reichen BewerberInnen ihre Unterlagen online ein. Eine externe Jury bewertet anschließend die Bewerbungen im Wettbewerbsverfahren. Ausgewählte BewerberInnen stellen danach einen Förderantrag bei der zuständigen Regierung.

Die Juryentscheidung ist bis Ende Juli 2026 vorgesehen. Die Online-Förderantragsstellung mit den ausgewählten BewerberInnen soll bis Ende September 2026 abgewickelt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027.

Der Zeitraum für den 23. Wettbewerb ist laut Programminformationen vom 25. November 2026 bis 10. Januar 2027 geplant.

Ein Hinweis für GründerInnen, die sich zusätzlich für das Exist-Gründerstipendium oder Exist-Forschungstransfer I bewerben möchten: Diese Bewerbungen müssen vor Start?Zuschuss! eingereicht und bewilligt sein. Für diese Förderungen darf vor der Bewilligung noch keine Gründung erfolgt sein. Für Exist-Forschungstransfer II gilt dies nicht, da dort die vollzogene Gründung Voraussetzung ist.

Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Teilnahmebedingungen sind auf der Website von Gründerland Bayern zu finden.

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