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Online: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?

Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.

Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. oder Rechtsanwalt Dr. Udo W. Herberth, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bieten Euch einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:

  • Was ist als Design schützbar?
  • Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
  • Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
  • Wie stark ist das Schutzrecht?
  • Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
  • Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

 

Details

11. März 2022
13:30 Uhr - 14:30 Uhr

Veranstalter

BayStartUP
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