Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.
Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. oder Rechtsanwalt Dr. Udo W. Herberth, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bieten Euch einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:
- Was ist als Design schützbar?
- Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
- Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
- Wie stark ist das Schutzrecht?
- Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
- Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
- Mit welchen Kosten muss ich rechnen?