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Fachworkshop: Internationalisierung aus steuerrechtlicher Sicht

Einfach ausgedrückt: Das Steuerrecht macht an der Landesgrenze nicht halt!

Internationalisierung bedeutet ganz allgemein die Ausweitung der betrieblichen Tätigkeit auf internationale Märkte. Hat das Unternehmen internationale Kunden, dann ist der erste Schritt in Richtung Internationalisierung bereits getan. Ein weiterer Schritt könnte dann die Entsendung von eigenem Personal in das Ausland oder der Aufbau einer internationalen Unternehmensstruktur sein.

Aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht müssen die sich aus der Internationalisierung ergebenden Themen gut geplant und umgesetzt werden. Welche Themen aus steuerlicher Sicht relevant sind, ergibt sich im Wesentlichen aus dem Grad der Internationalisierung (Internationale Kunden, Personal im Ausland, internationale Unternehmensstruktur). Die Komplexität resultiert aus der Tatsache, dass man den rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen mehrerer Länder gerecht werden muss.

Der Workshop gibt erste Einblicke in die steuerrechtlichen Themen der Internationalisierung:

  • Rechtliche Formen der Internationalisierung
  • Betriebsstätte vs. Tochterunternehmen
  • allgemeine steuerrechtliche Themen
  • spezielle steuerrechtliche Themen
  • Firmengründung im Ausland

Hier findet Ihr mehr Informationen zu der Veranstaltung.

Details

12. Juli 2017
17:00 Uhr - 21:00 Uhr

Veranstalter

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Veranstaltungsort

Pape & Co. Steuerberatung – Wirtschaftsprüfung, Richard-Strauss-Straße 82c, 81679 München + Google Karte anzeigen