Einfach ausgedrückt: Das Steuerrecht macht an der Landesgrenze nicht halt!
Internationalisierung bedeutet ganz allgemein die Ausweitung der betrieblichen Tätigkeit auf internationale Märkte. Hat das Unternehmen internationale Kunden, dann ist der erste Schritt in Richtung Internationalisierung bereits getan. Ein weiterer Schritt könnte dann die Entsendung von eigenem Personal in das Ausland oder der Aufbau einer internationalen Unternehmensstruktur sein.
Aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht müssen die sich aus der Internationalisierung ergebenden Themen gut geplant und umgesetzt werden. Welche Themen aus steuerlicher Sicht relevant sind, ergibt sich im Wesentlichen aus dem Grad der Internationalisierung (Internationale Kunden, Personal im Ausland, internationale Unternehmensstruktur). Die Komplexität resultiert aus der Tatsache, dass man den rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen mehrerer Länder gerecht werden muss.
Der Workshop gibt erste Einblicke in die steuerrechtlichen Themen der Internationalisierung:
- Rechtliche Formen der Internationalisierung
- Export von Waren und Dienstleistungen
- lokaler Vertreter/Betriebsstätte
- Joint Venture
- Tochterunternehmen
- Betriebsstätte vs. Tochterunternehmen
- allgemeine steuerrechtliche Themen
- Umsatzsteuer/Zoll
- Besteuerung von Gewinnen (Ertragssteuer)
- Mitarbeiter im Ausland/Mitarbeiterentsendung (Lohnsteuer, Sozialversicherung)
- spezielle steuerrechtliche Themen
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Verrechnungspreise/Transferpreisdokumentation
- Funktionsverlagerung
- Firmengründung im Ausland
Referenten:
Arthur Pape, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Matthias Sappl, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Andrea Sporer, Steuerberaterin
Pape & Co. Steuerberatung – Wirtschaftsprüfung (www.pape-co.de)