China liegt im internationalen Vergleich im Online-Handel ganz weit vorne. Der grenzüberschreitende eCommerce wird von der chinesischen Regierung stark gefördert und bietet auch KMU gute Chancen auf diese Art in den riesigen Konsumentenmarkt einzusteigen.
Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen (1) im Online-Handel, informiert die Auslandshandelskammer China euch zu allen wichtigen Neuerungen.
Ein weiteres großes Thema der Veranstaltung ist der Verkauf über verschiedene Vertriebswege. Reicht es einen eigenen Online-Shop auf Englisch zu haben, um von chinesischen Konsumenten gefunden zu werden oder sollte man versuchen über chinesische eCommerce-Plattformen zu verkaufen? Bieten sich dann ausgewählte kleinere Plattformen an oder ist es sinnvoll auf den ganz großen chinesischen Seiten gelistet zu sein? Wie sind dann die Kommunikationswege mit dem Kunden? Diese Themen werden anhand von Praxisberichten bei unserer Veranstaltung diskutiert.
Kosten der Veranstaltung: 60 Euro, zur Anmeldung geht es hier.
Als Sprecher kommen neben der AHK China folgende Firmen:
– Alibaba.com mit ihrer B2C-Plattform „Tmall“ –> DER chinesische Online-Gigant
– Germany in the box –> eine kleine ausgewählte Plattform speziell für deutsche Produkte
– windeln.de –> ein junges, bayerisches Unternehmen mit großem Erfolg auf dem chinesischen eCommerce-Markt
PROGRAMMINHALT
14:00 Uhr: Begrüßung
14:10 Uhr: eCommerce im B2C-Markt
– Überblick und Markteinstieg ohne Firmengründung
– Gesetzgebung und aktuelle Praxis
– Medien und Kanäle
– Kontakte und praktische Tipps
Sabine Dietlmeier, Geschäftsführerin German Industry & Commerce Greater China GmbH (AHK China)
15:30 Uhr: Praxisberichte
Germany-in-the-box, Alibaba mit Tmall und windeln.de
17:00 Uhr: Fragen und Antworten
17:30 Uhr: Networking und Imbiss
(1) Onlinehändler haben Hinweispflichten zu erfüllen. Sie sollten einen Link auf die Plattform zur Online-Streitschlichtung setzen und ab 01. Februar 2017 sollten sie den Vertragspartner darüber informieren, inwieweit sie bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.ihk-muenchen.de/rechtsgrundlagen-ecommerce/