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Online: Designschutz – Was ist beim Schutz des ‚Look & Feel‘ zu beachten?

Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.

Die Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet Euch einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:

  • Was ist als Design schützbar?
  • Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
  • Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
  • Wie stark ist das Schutzrecht?
  • Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
  • Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Hier findet Ihr mehr Informationen zu der Veranstaltung.

Details

10. März 2021
13:30 Uhr - 14:30 Uhr

Veranstalter

BayStartUP
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