Markenanmeldung – strategisches Vorgehen bei internationaler Geschäftstätigkeit
Der Schutz der Marke stellt ein unverzichtbares Kommunikations- und Wiedererkennungsmittel im geschäftlichen Verkehr dar, auf die kein Unternehmen verzichten kann. Bei internationalen Absatzmärkten empfehlen sich unterschiedliche Anmeldestrategien
Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet Euch einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:
- Was ist als Marke schützbar, was ist sinnvoll?
- Wie bereite ich eine Markenameldung vor?
- Muss ich meine Marke in allen Ländern anmelden, in die ich liefere?
- Wann kann ich eine als Marke angemeldete Bezeichnung benutzen?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen den deutschen/ europäischen und ausländischen Märkten?
- Mit welchen Kosten muss ich bei anwaltschaftlicher Betreuung rechnen?