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Online: Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung – auch für Startups und junge Unternehmen?

Seit 2020 haben alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen einen Anspruch darauf, für Forschungs- und Entwicklungsleistungen steuerliche Förderung zu beantragen (Forschungszulagengesetz – FzulG). Der Antrag wird – anders als bei den meisten anderen staatlichen Förderungen – beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt zahlt die Förderung aus, unabhängig davon, ob das berechtigte Unternehmen bereits Gewinne ausweist.

Claudia Jenewein und Frank Kabisch vom Steuerteam Landsberg & München Steuerberatungsgesellschaft geben Einblicke und Tipps zu diesem neuen Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

  • Was wird gefördert und in welcher Höhe, mit welchem Anteil?
  • Wer beurteilt die Förderfähigkeit?
  • Kann auch unternehmensexterne Forschung & Entwicklung gefördert werden?
  • Welche Unterstützung kann der Steuerberater hierbei leisten?
  • Wie wird die Förderung ausbezahlt?
  • Gibt es bereits Erfahrungswerte?

Details

24. März 2022
13:30 Uhr - 14:30 Uhr

Veranstalter

BayStartUP
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