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Säule II der Startup-Hilfen der Bundesregierung steht

Nachdem Anfang Mai das Maßnahmenbündel zum 2-Milliarden-Hilfspaket für Startups beschlossen wurde, verkündet die KfW nun, dass jetzt auch Säule II der Hilfen steht. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Startups, die nicht durch Venture-Capital-Gesellschaften finanziert sind, die Mittel schon beantragen können.

Die KfW Bankengruppe stellt den Landesförderinstituten Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Startups und kleinen Mittelständlern zur Verfügung. Damit steht nun auch Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die Bundesminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Überwindung der Corona-Krise am 1. April angekündigt hatten. Die Säule I der Hilfen, die so genannte Corona Matching Fazilität, ist bereits seit 14. Mai 2020 live. VC-Fonds können ihre Mittel zur Finanzierung von Startups aus der Corona Matching Fazilität über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stets gleichen Bedingungen ergänzen.

Bei Säule II handelt es sich um Hilfen für Startups, die nicht durch Venture-Capital-Gesellschaften finanziert sind, und somit nicht auf die Corona Matching Fazilität zugreifen können. Über die mit Haftungsfreistellung ausgestatteten Globaldarlehen können die Landesförderinstitute auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren. Die konkrete Förderstruktur variiert dabei von Bundesland zu Bundesland – und muss noch im Detail geklärt werden.

Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, erklärt:

„Nachdem die erste Säule unseres 2-Milliarden-Rettungspakets für Startups mit Zugang zu Wagniskapitalinvestoren bereits Mitte Mai gestartet ist, haben wir nun die zweite Säule des Rettungspakets fertig gestellt. Wir freuen uns, dadurch jetzt auch den dringenden Bedarf von kleinen und mittleren Startups und Mittelständlern ohne Zugang zu Wagniskapitalinvestoren adressieren zu können. Im Zusammenspiel mit der auf großen Anklang gestoßenen ersten Säule gewährleisten wir mit dieser zweiten Säule über die Einbindung und gute Vernetzung der Landesförderinstitute die passgenaue Unterstützung dieser zukunftsträchtigen und zukunftssichernden Branche unter Berücksichtig der föderalen Struktur unseres Landes.“

Beantragung der Mittel aus Säule II

Um die Mittel zu beantragen müssen sich Startups an die für sie zuständigen Landesförderinstitute oder Intermediäre wenden – im Falle von Münchner Startups arbeitet hier die LfA Förderbank Bayern mit der BayBG und Bayern Kapital zusammen. Bis dies tatsächlich so weit ist, werden allerdings noch einige Wochen verstreichen, da die tatsächliche Umsetzung von Säule II noch nicht final geregelt ist. Die BayBG rechnet damit, dass die Hilfen erst ab Anfang Juli beantragt werden können. Bayern Kapital erklärt dazu auf seiner Webseite:

„Für den Start der Säule II des Hilfsprogramms der Bundesregierung für Startups und KMUs müssen zwischen der KfW und der LfA Förderbank Bayern als bayerischem Landesförderinstitut noch zahlreiche Details geregelt werden. Etwa in 2-3 Wochen können die konkreten Ansprechpartner genannt werden.“

Die Unterstützung in Höhe von bis zu 800.000 Euro erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung. Die Finanzierungshilfen aus Säule II stehen Unternehmen zur Verfügung, die bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nachweislich Finanzierungsbedarfe haben. Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Unternehmen einen Deutschlandbezug nachweisen können.