Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz kündigte am 1. April an, 2 Milliarden Euro für Startups bereitzustellen.
Foto: Bundesministerium der Finanzen, CC BY-ND-4.0

2-Milliarden-Hilfspaket für Startups beschlossen

Am 1. April hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein Hilfspaket für Startups in Höhe von zwei Milliarden Euro angekündigt. Nun wurde das Maßnahmenbündel beschlossen.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit KfW und KfW Capital die Details des Maßnahmenpakets ausgearbeitet. Thomas Jarzombek, Startup-Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums, sagt:

„COVID-19 darf nicht dazu führen, dass unsere hoch-innovativen Unternehmen auf ihrem Wachstumskurs ausgebremst werden. Deshalb haben wir unter Hochdruck daran gearbeitet, dass das 2-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket steht und nun in Kürze von Startups und kleinen Mittelständlern genutzt werden kann. Damit sichern wir Arbeitsplätze und Innovationen in Deutschland.“

„Das Hilfspaket für Startups steht“

Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium lässt sich in einer Pressemeldung zitieren:

„Heute gibt es gute Nachrichten für Gründerinnen und Gründer: Das Hilfspaket für Startups steht. Mit dem Startup-Schutzschild hilft der Bund schnell und wirksam dieser wichtigen Wachstumsbranche, die in Deutschland viele tausend Beschäftigte hat. Es geht darum, junge, innovative Unternehmen gut durch die Corona-Krise zu bringen. Wir brauchen die neuen und kreativen Ideen der Startups und der jungen Technologieunternehmen, um nach der Krise wieder voll durchzustarten. Klar ist dabei, dass wir Steuergelder mit Augenmaß einsetzen.“

Das Maßnahmenpaket basiert auf zwei Säulen: Über die sogenannte Corona-Matching-Fazilität werden die bestehenden Kooperationen mit den öffentlichen Partnern wie der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds genutzt, um Startups über Wagniskapitalfonds öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Startups, die nicht durch Venture-Capital-Gesellschaften finanziert sind und deshalb keinen Zugang zur Corona-Matching-Fazilität haben, sollen über die Länder und deren Gesellschaften Hilfen erhalten.

Das Business Angels Netzwerk Deutschland warnt davor, dass „ein schwer überschaubarer und auch recht ungleicher Flickenteppich“ entstehen könne, wenn die zweite Maßnahme ausschließlich an vorhandene Programme der Länder angedockt wird. Die Organisation hat daher vorgeschlagen, ein bundeseinheitliches Muster festzulegen und Business Angels mit einzubeziehen.