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„Startup Shield Bayern“: Säule II der Corona-Hilfen kann jetzt beantragt werden

Die als “Säule II” von der Bundesregierung angekündigte Corona-Hilfe für Startups ist in Bayern gestern unter dem Namen „Startup Shield Bayern“ gestartet. Startups ohne Wagniskapital-Unterstützung können ab sofort 100.000 Euro bis 800.000 Euro in Form von Wandeldarlehen oder als Eigenkapital beantragen. Mit Venture Capital finanzierte Startups erhalten bereits seit Mai Geld über Säule I der Corona-Hilfen.

BayBG und Bayern Kapital übernehmen die Abwicklung des Startup Shield Bayern. Bayern Kapital konzentriert sich auf Anträge von Life-Sciences-Projekten, das Venture-Capital-Team der BayBG bearbeitet die übrigen Branchen.

Investmentkriterien sind ein erfolgversprechendes, skalierbares Geschäftsmodell und ein belegbarer negativer Corona-Effekt. Weitere Voraussetzung für die Beantragung ist unter anderem, dass sich der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern befindet. Der maximale Beihilferahmen von 800.000 Euro darf noch nicht anderweitig ausgeschöpft sein.

„Startup Shield Bayern kann helfen, Lücke bis zu einer nächsten Finanzierungsrunde zu schließen“

Marcus Gulder, Leiter des Venture-Capital-Teams der BayBG, sagt:

„Die ungewissen Auswirkungen der Corona-Pandemie verunsichern den Markt für Venture Capital und machen es aktuell für junge Technologieunternehmen schwierig, neue Investoren zu finden. Das `Startup Shield Bayern´ kann helfen, die Lücke bis zu einer nächsten Finanzierungsrunde zu schließen.“

Georg Ried, Geschäftsführer der Bayern Kapital, ergänzt:

„Unabhängig vom Startup Shield sind unsere regulären Finanzierungsangebote bei den voraussichtlich öfter nötigen Anschlussfinanzierungsrunden grundsätzlich einsetzbar.“

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagt, dass „jetzt auch für die Startups effiziente Eigenkapital- und Mezzanine-Instrumente für die Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung stehen. Mit der BayBG und Bayern Kapital können wir für das Management des Programms auf zwei renommierte und erfolgreiche Beteiligungsgesellschaften setzen, die in den vergangenen Jahrzehnten bereits zahlreiche Startup-Unternehmen erfolgreich begleitet und entwickelt haben.“

Die Startup-Hilfen der Bundesregierung wurden bereits am 1. April angekündigt und im Mai beschlossen. Das Maßnahmenpaket basiert auf zwei Säulen: Im Rahmen der ersten Säule erhalten VC-finanzierte Startups über Wagniskapitalfonds öffentliche Mittel. Für Startups, die nicht durch Venture-Capital-Gesellschaften finanziert sind und deshalb keinen Zugang zu Säule I haben, sollten die Länder eine Lösung in Säule II einrichten. Das Business Angels Netzwerk Deutschland warnte damals vor einem „schwer überschaubaren und auch recht ungleichen Flickenteppich.“