Ab sofort können Unternehmen Anträge für die zweite Runde der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes stellen. Mit der zweiten Runde gehen zudem einige Änderungen der Überbrückungshilfe einher. So wurde der erforderliche Umsatzeinbruch, um die Corona-Hilfen beantragen zu können, gesenkt. Statt bisher einen Rückgang von 60 Prozent im April/Mai 2020 vorweisen zu müssen ist es nun für Unternehmen ausreichend, wenn der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist. Alternativ reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent. Zudem wurden die Fördersätze auf 90 Prozent angehoben, die Förderdeckel für kleine und mittelständische Unternehmen werden abgeschafft und die Personalkostenpauschale wird von 10 auf 20 Prozent verdoppelt.
Die Antragsfrist für die erste Phase der Überbrückungshilfe ist am 9. Oktober ausgelaufen. Mit knapp 22.000 Anträgen kamen 16 Prozent aller gestellten Anträge mit einer Summe von über 300 Millionen Euro aus Bayern. 218 Millionen Euro wurden für Unternehmen aus dem Freistaat bereits bewilligt. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die Überbrückungshilfe II werden online bis zum 31. Dezember von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt für das betroffene Unternehmen gestellt. Die Abwicklung in Bayern bleibt weiter bei der IHK für München und Oberbayern.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) betont die Notwendigkeit weiterer Hilfsprogramme für das Jahr 2021:
„Wir sehen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Bayern insgesamt kontinuierlich verbessert. Umso wichtiger ist deshalb die weitere Unterstützung für die Betriebe und Branchen, die noch nicht vollständig über dem Berg sind. Der Bund muss jetzt zeitnah eine Überbrückungshilfe 3 besprechen und Konzepte für weitere Programme für die Zeit ab 1. Januar 2021 präsentieren.“
Kommt ein fiktiver Unternehmenslohn für Soloselbstständige?
Nachdem die bayerischen Corona-Hilfen für die Kulturbranche bisher in der Kritik standen, steuert die Staatsregierung hier nun nach: Bis zum Ende der Pandemie, welches die Staatsregierung derzeit für den kommenden Frühjahr erwartet, stellt der Freistaat zusätzliche 370 Millionen Euro bereit. Diese sollen unter anderem in ein Soloselbstständigen-Programm für KünstlerInnen fließen, die so ab Oktober bis zu 1.180 Euro im Monat bekommen können. Dabei orientiert sich der Freistaat an dem Solo-Selbstständigenprogramm in Baden-Württemberg. Zudem soll es ein Stipendienprogramm geben: je 5.000 Euro für 5.000 junge KünstlerInnen.
Im Zuge der Ankündigung dieser Maßnahmen für KünstlerInnen erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zudem, dass er ein ähnliches Programm für die Wirtschaft unterstützt. Auf einer Pressekonferenz am vergangenen Dienstag sagte er:
„Ich sage ausdrücklich: Wir werden auch Zusatzhilfen noch für die Wirtschaft brauchen. Das Thema Soloselbstständige darf nicht nur beim Thema Kultur gelöst werden, sondern es muss auch mit einem fiktiven Unternehmerlohn für alle Bereiche der Soloselbstständigen und Erwerbstätigen sein.“
Bislang waren Soloselbstständige ohne Betriebskosten von den staatlichen Corona-Hilfen überwiegend ausgenommen, weil ausschließlich Fixkosten förderfähig waren. Daher begrüßen Wirtschaftsverbände wie etwa die IHK die Aussage Söders. IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl sagt:
„Ein Unternehmerlohn für Soloselbstständige signalisiert ein Mindestmaß an Wertschätzung für alle, die in der Regel von zu Hause aus selbstständig arbeiten und nunmehr Corona-bedingt in Existenznöte geraten sind.“
Beschlüsse der Bundesregierung
Am vergangenen Mittwoch gab die Bundesregierung nicht nur neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bekannt, sie verknüpfte diese auch mit neuen Hilfen für die Wirtschaft. So sollen von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe erhalten. Um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen erhalten Unternehmen bis 50 Mitarbeiter 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats erstattet. Für größere Unternehmen gelten andere Prozentsätze, die nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt werden.
Zudem beschlossen Bund und Länder eine Überbrückungshilfe III, also die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen noch weiter zu verlängern und die Konditionen zu verbessern. Ob ein fiktiver Unternehmerlohn für Soloselbständige Teil des Pakets wird, ist jedoch noch nicht geklärt. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.