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COVID-19: Hier finden Münchner Unternehmen Unterstützung

Die Corona-Krise bringt derzeit nicht nur das öffentliche Leben zum Stillstand, auch die Wirtschaft leidet. Besonders Selbstständige und KleinunternehmerInnen sind durch COVID-19 in ihrer Existenz bedroht, daher bieten der Bund ebenso wie Bayern finanzielle Unterstützung.

Achtung: Das Bayerische Wirtschaftsministerium warnt UnternehmerInnen aktuell vor gefälschen E-Mails zur Corona-Soforthilfe. Konkret geht es um die vermeintlich vom Ministerium versendete E-Mail mit dem Betreff „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“. Darin werden die Unternehmen aufgefordert, eine Bescheinigung für das Finanzamt auszufüllen und an den Absender zurückzusenden. Es handelt sich um eine gefälschte Nachricht, das Bayerische Landeskriminalamt sei bereits eingeschalten. Das Wirtschaftsministerium stellt klar, dass eventuelle schriftliche Rückfragen zu Soforthilfe-Anträgen über die zuständige Bezirksregierung oder die Landeshauptstadt München laufen. Offizielle E-Mails des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe stammen von der E-Mail-Adresse noreply@soforthilfe-corona.bayern. (Update vom 5. Mai 2020)

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) der Stadt München hat alles wichtige zum Thema Wirtschaftshilfe für Unternehmen in Zeiten von COVID-19 zusammengefasst. Diese Übersicht, die vom RAW ständig aktualisiert wird, enthält Informationen zu aktuellen Beschlüssen und erklärt konkrete Maßnahmen. Auch die IHK für München und Oberbayern hat eine Übersichtsseite hierzu online gestellt.

Finanzielle Unterstützung wegen COVID-19

Finanziell können von COVID-19 betroffene Unternehmen Unterstützung erhalten:

Unternehmen, die unmittelbar in Not geraten sind, erhalten unbürokratisch eine Soforthilfe der bayerischen Regierung. Die Soforthilfe richtet sich an Unternehmen, die Liquiditätsengpässe haben, und daher laufende Verpflichtungen nicht bedienen können. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Kapital einzusetzen. 

Der Antrag auf „Soforthilfe Corona“ ist für Unternehmen im Stadtgebiet München bei der Stadt München an das RAW zu stellen. Befindet sich der Firmensitz im Münchner Umland, ist nicht die Stadt München, sondern die Regierung von Oberbayern zuständig. Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten: Bis zu 5 Beschäftigte gibt es maximal 5000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte maximal 7500 Euro, bis zu 50 Beschäftigte maximal 15.000 Euro, bis zu 250 Beschäftigte maximal 30.000 Euro. Inzwischen sind über 203.000 Anträge beim Freistaat eingegangen. mehr als 204 Millionen Euro seien bereits ausgezahlt worden. Die Antragstellung erfolgt nun über ein neues Online-Portal. (Update vom 31. März 2020)

Durch die COVID-19 Unterstützung der Bundesregierung haben sich die Bedingungen hier inzwischen geändert: Die Soforthilfe für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu fünf Beschäftigten wurde auf bis zu 9.000 Euro beziehungsweise auf bis zu 15.000 Euro bei zehn Beschäftigten erhöht. Diese Hilfen werden komplett vom Bund getragen. Der Freistaat erhöht im Gegenzug die Unterstützung für größere Unternehmen: Firmen bis 50 Beschäftigte sollen künftig maximal 30.000 Euro erhalten, Unternehmen bis 250 Mitarbeiter bis zu 50.000 Euro. Wer bereits einen Förderantrag über das bayerische Programm gestellt hat, aber mehr Geld benötigt, soll in etwa vier Wochen einen Änderungsantrag stellen können, so dass er die Differenz zwischen der bisher erhaltenen Soforthilfe und der künftig höheren Fördersumme erhält. (Update vom 31. März 2020)

In Bayern können ab 20. April auch Landwirtschaftsbetriebe mit Primärproduktion und wirtschaftlich tätige gGmbHs wie etwa Bildungseinrichtungen, Vereinscafés, Jugendzentren, Pflegeeinrichtungen oder Frauenhäuser mit mehr als 10 Beschäftigten Soforthilfe erhalten.Dabei muss aber beachtet werden, dass eine Antragseingabe vor dem 20. April 2020 systembedingt zu einer Ablehnung führt. (Update vom 20. April 2020)

Kredite

Mit Universalkrediten, Akut-Krediten und Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler bietet die LfA Förderbank Bayern bewährte Programme an. Hierfür hat der Freistaat den Bürgschaftsrahmen der LfA von 500 Millionen auf 2 Milliarden Euro erhöht. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden. Einen Überblick über alle Kreditprogramme bietet die LfA auf ihrer Website. Zudem bietet sie eine kostenlosen Beratung an. Hotline: 089 / 21 24 – 10 00.

Mit dem neuen Schnellkredit bietet die LfA nun zudem einen Kredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung, was bedeutet, dass die Förderbank sämtliche Garantien übernimmt. Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können mit dem Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, bis 10 Mitarbeiter sind bis zu 100.000 Euro (jeweils abzüglich der Soforthilfe Corona) möglich. Antragsberechtigt sind erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern, die über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern verfügen. Zudem müssen sie seit mindestens 01.10.2019 am Markt aktiv und bis zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition geführt worden sein. Darüber hinaus muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Auch Unternehmen, an denen Private Equity Investoren beteiligt sind können unabhängig von der Höhe der Beteiligung gefördert werden. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über Ihre Hausbank. Die LfA fasst alle wichtigen Informationen hier zusammen. (Update vom 05. Mai 2020)

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite an. Beantragen können Unternehmen diese bei den Banken und Sparkassen. Für kleine und mittlere Unternehmen liegen die Zinsen je nach Kreditlaufzeit zwischen 1,00 bis 1,46 Prozent, für größere Unternehmen zwischen 2,00 bis 2,12 Prozent. Die KfW hat eine Hotline für gewerbliche Kredite eingerichtet: 0800 539 9001.

Die EU-Kommission hat hier nun eine staatliche Garantieübernahmen bei der Absicherung von Krediten von 100 Prozent ermöglicht. Bisher war eine Haftungsfreistellung von maximal 90 Prozent möglich, der Rest verblieb bei den Hausbanken. Da viele Unternehmen in der aktuellen Krise jedoch als nicht kreditwürdig gelten, kamen die Mittel der Sonderkreditprogramme nicht bei ihnen an. Zudem sind die Kreditprüfungen der Banken sehr umfangreich, was den Prozess verlängert. Durch die neue Regelung können die Darlehen deutlich schneller bearbeitet werden, in der Regel reiche nur noch ein „Quick-Check“ aus. Die Bundesregierung plant, die Krediten bis 500.000 Euro die volle Hartung zu übernehmen. Die neue Regelung der EU-Kommission ermöglicht dies sogar bis 800.000 Euro. (Update vom 6. April 2020)

Zudem können für wirtschaftlich gesunde Unternehmen Bürgschaften für Betriebsmittelkredite zur Verfügung gestellt werden.

Direkte Hilfe vom Bund

Die Bundesregierung hat sich ebenfalls zu weitreichenden Hilfen entschlossen: Wie Finanzminister Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) bekannt gaben, will der Bund in einem Nachtragshaushalt 156 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Davon sind 50 Milliarden Euro zur Unterstützung von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen vorgesehen. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten daraus eine Einmalzahlung in Höhe von 9.000 Euro für 3 Monate, bei bis zu 10 Angestellten werden es 15.000 Euro. Die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden, Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen vor März nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war und der Schaden erst nach dem 11. März eingetreten ist. Das Programm ergänzt die Programme der Länder, somit müssen die Anträge in den einzelnen Bundesländern bearbeitet werden. Alle Details zur Beantragung veröffentlicht das Bundesfinanzministerium auf dieser Webseite. Zudem erhalten Soloselbstständige und Künstler erleichterten Zugang zu Hartz IV-Leistungen. (Update vom 25. März 2020)

In Bayern sind für die Bundesmittel die Regierungsbezirke sowie die Landeshauptstadt München zuständig. Die Behörden bearbeiten bereits die Anträge auf die Unterstützung, die vom Freistaat gewährt wird. Wie das bayerische Wirtschaftsministerium informiert, werden die bereits ausgezahlten bayerischen Hilfen auf die Mittel des Bundes angerechnet. Hat also beispielsweise ein Unternehmen mit 10 Angestellten schon die Maximalsumme von 7.500 Euro vom Freistaat erhalten, kann es maximal weitere 7.500 Euro vom Bund fordern. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal. (Update vom 30. März 2020)

Darüber hinaus planen die beiden Minister einen Rettungsschirm von maximal 600 Milliarden Euro, der größere Unternehmen entlasten soll. Dieser besteht aus 400 Milliarden Euro in Form von Bürgschaften des Bundes zur Absicherung betrieblicher Kredite, weitere 100 Milliarden Euro stehen für staatliche Beteiligungen an strauchelnden Unternehmen zur Verfügung. Mit zusätzlichen 100 Milliarden Euro sollen die Liquiditätshilfen der KfW-Bank refinanziert werden. (Update vom 23. März 2020)

Bundestag und Bundesrat haben inzwischen allen Maßnahmen zugestimmt. Laut Informationen des ZDF sollen die ersten Gelder noch vor dem 1. April bei den Betroffenen ankommen. (Update vom 30. März 2020)

Auch das am 1. April von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Hilfspaket für Startups in Höhe von zwei Milliarden Euro wurde inzwischen beschlossen. Die Verteilung der Mittel wird in zwei Säulen organisiert: Bei Startups mit VC muss sich der VC an die KfW Capital oder den Europäischen Investment Fonds (EIF) wenden. So wird ihm über die sogenannte Corona-Matching-Fazilität zusätzliches Kapital zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind ausschließlich private VC-Fonds. Jungunternehmen ohne VC sollen durch ein Netzwerk aus Landesförderbanken, Mittelstandsbeteiligungsgesellschaften und Business-Angel-Netzwerken Unterstützung erhalten. Diese Säule befindet sich jedoch noch im Aufbau. Alle Details hierzu hat das Bundeswirtschaftsministerium in einem PDF zusammengefasst. (Update vom 11. Mai 2020)

Spezielle Hilfe für Startups

Nach einer alarmierenden Umfrage des Bundesverband Deutsche Startups hat die Bundesregierung beschlossen, die deutsche Startup-Landschaft mit zusätzlichen 2 Milliarden Euro zu unterstützen. Diese sollen zum einen in Form zusätzlicher öffentlicher Mittel an Wagniskapitalgeber wie etwa den High-Tech Gründerfonds fließen. Zum anderen sollen die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen. Zudem soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen für junge Startups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler erleichtert werden. Mittelfristig will die Bundesregierung mit dem bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Zukunftsfonds für Start-ups den Weg aus der Krise unterstützen. (Update vom 2. April 2020)

Kurzarbeitergeld

Da die Hürden zur Beantragung von Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) deutlich gesenkt wurden, kann die Unterstützung schon bei einem Ausfall von 10 Prozent der Belegschaft beantragt werden. Schickt ein Arbeitgeber MitarbeiterInnen in Kurzarbeit, übernimmt die 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, bei ArbeitnehmerInnen mit Kind sind es 67 Prozent. Zudem wurde die Auszahlung von 12 auf 24 Monate verlängert und sie kann rückwirkend zum 1. März 2020 gewährt werden. Das Kurzarbeitergeld kann online bei der BA beantragt werden.

Zudem haben sich die Parteispitzen der Regierungskoalition auf weitere Anpassungen beim Kurzarbeitergeld geeinigt. So erhält, wer mindestens die Hälfte seiner Arbeit wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit verbringt, ab dem vierten Monat 70 Prozent seines Nettolohns (77 Prozent mit Kind), ab dem siebten Monat 80 Prozent (87 Prozent mit Kind). Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Einkommens hinzuverdienen. Die Regelungen gelten zunächst bis Ende des Jahres. (Update vom 24. April 2020)

Stundungen von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und reduzierte Gewerbesteuern

Das RAW informiert weiter über die Möglichkeit zur Steuerentlastung. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, können Vorauszahlungen von der Finanzbehörde unkompliziert angepasst werden, wenn klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden.

Eine Alternative sind Steuerstundung für Unternehmen. Diese sind vor allem dann vorgesehen, wenn ein Unternehmen als Folge von COVID-19 nicht mehr über die erforderlichen Mittel verfügt, um seinen Zahlungspflichten nachzukommen. Dies betrifft unter anderem Umsatzeinbußen, Verlust von Einnahmemöglichkeiten und bereits getätigte Investitionen wie etwa für Messebauten. Die Stundung muss bei der Stadtkasse SKA beantragt werden.

Auch Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre, wie etwa ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten. Über die Stundung entscheidet dann die Krankenkasse.

Einen Antrag auf eine Reduzierung der Gewerbesteuervorzahlungen können Steuerpflichtige unter Hinweis auf die für das laufende Wirtschaftsjahr erwartete verschlechterte Gewinnsituation entweder beim zuständigen Finanzamt oder bei der Stadtkasse SKA 4.1 Gewerbesteuer stellen.

Rückzahlungen vom Finanzamt

Dank einer neuen Regelung können kleine und mittlere Unternehmen ihre absehbaren Verluste in Jahr 2020 mit ihren Steuern für 2019 verrechnen. Dies ist bis maximal 15 Prozent des erwarteten Gewinns für 2019 möglich. Das Geld wird vom Finanzamt rückerstattet. Die Regelung geht auf eine Einigung im Koalitionsausschuss zurück. (Update vom 24. April 2020)

Hilfe bei Crowdfunding-Projekten

Crowdfunding war schon vor der Corona-Krise ein beliebtes Instrument zur Finanzierung von Projekten oder Produkten. Nun hat das RAW der Stadt München die Bedingungen für sein Crowdfunding-Förderprogramm als Reaktion auf die Corona-Krise angepasst. Ab sofort kann für kreative Dienstleistungen, die für die Vorbereitung der Kampagne benötigt werden (wie z.B. Filmerstellung, Logo, PR oder Text), ein Zuschuss von 90 Prozent der Kosten (bis zu max. 3000 Euro) gewährt werden. Bisher war der Zuschuss auf 50 Prozent begrenzt. Das Angebot gilt voraussichtlich bis Ende Mai 2020 und richtet sich an die lokale Kultur- und Kreativwirtschaft. Auch viele Crowdfunding-Plattformen haben auf die neuen Herausforderungen reagiert und Sonderformate zur Unterstützung für ProjektstarterInnen eingerichtet, die mit dem Crowdfunding Förderprogramm der Stadt München kombiniert werden können. (Update 9. April 2020)

Aufschub bei Mietzahlungen

Ein Teil des Gesetzespakets der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise beschäftigt sich auch mit Mietzahlungen. So ist vorgesehen, dass Mieter und Gewerbetreibende, die wegen COVID-19 Mietzahlungen schuldig bleiben, einen Aufschub von 3 Monaten erhalten. Normalerweise kann Mietern gekündigt werden, wenn sie zwei Monatsmieten nicht bezahlt haben. Die Mieter müssen allerdings nachweisen, dass die Corona-Pandemie die Ursache ihres Mietrückstands ist. Vermietern wiederum wird mit einem dreimonatigen Aufschub von Darlehenszahlungen unter die Arme gegriffen, damit diese nicht selbst durch die Einnahmeausfälle in Schwierigkeiten geraten. (Update vom 24. März 2020)

Förderung von Homeoffice-Plätzen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine neue Homeoffice-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen ‎der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks gestartet. Mit ihr können die Betriebe IT-Dienstleistungen zur Einrichtung von Homeoffice-Plätzen fördern lassen. Hierzu zählt der ‎Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware sowie der Einsatz von Software, die über die gängigen Standards hinausgeht. ‎Betriebe, die von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst ein kostenloses ‎Erstgespräch mit einem Beratungsunternehmen führen. Dieses übernimmt danach alle weiteren Schritte von der Beantragung ‎der Förderung bis hin zur Einrichtung der Homeoffice-Arbeitsplätze.‎

Kostenübernahme bei Unternehmensberaung

Unternehmen, die durch COVID-19 in eine Schieflage geraten sind und die Unterstützung einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können dies nun vom Bund fördern lassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) übernimmt 100 Prozent der Kosten bis zu maximal 4.000 € netto. Die Umsatzsteuer zahlt dabei zwar das Unternehmen, bekommt sie jedoch zurückerstattet. Der Antrag kann online eingereicht werden. (Update 9. April 2020)

Weitere Informationen

Auch die IHK hat eine ähnliche Übersicht erstellt. Neben den oben dargestellten Themen weist sie auch auf vertrags- und reiserechtliche Themen, die Auswirkungen der Grenzschließungen auf Transport und Logistik und die Möglichkeit des Exportabsicherung durch Hermesdeckungen hin. Zudem sind innerbetriebliche Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 ein wichtiges Thema. Ebenfalls eine Übersicht bietet der Bundesverband Deutsche Startups, mit einigen Best Practices.