Ende Februar 2023 hat Sono Motors die Entwicklung des Solarautos Sion eingestellt. 250 MitarbeiterInnen wurde gekündigt. Das von KundInnen für Reservierungen vorausgezahlte Geld – immerhin rund 50 Millionen Euro – sollte im Rahmen eines Rückzahlungsplan erstattet werden. Nachdem keine Finanzierungsquelle für die Rückzahlung erschlossen werden konnte, muss das Unternehmen nun einen Schutzschirmantrag im Rahmen des Insolvenzrechts stellen. Die U.S.-börsennotierte Muttergesellschaft Sono Group N.V. hat derweil beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt.
Ziel des Schutzschirmverfahrens der GmbH ist nach Angaben des Unternehmens die Sanierung in einem geordneten Verfahren. Ein Antrag auf Schutzschirmverfahren darf nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit, sondern nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Weiter darf die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein und eine Zahlungsunfähigkeit auch im Schutzschirmverfahren nicht zu erwarten sein.
„Altlasten aus dem Sion-Programm konnten nicht mehr mit eigenen Mitteln bewältigt werden“
Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens soll die angekündigte Umorientierung auf das B2B-Geschäft vollzogen werden. Sono bietet Solartechnologie zur Nachrüstung und Integration in Fahrzeuge von Drittanbietern an.
Jona Christians, Mitbegründer und Co-Geschäftsführer von Sono Motors, sagt:
„Umwege gehören zum Gründen dazu und wir werden uns auch künftig anstrengen, nachhaltige Lösungen mit unseren Partnern umzusetzen und damit zur Dekarbonisierung des Fahrzeugmarkts beizutragen.“
Dirk Schoene von der Wirtschaftskanzlei Dentons, die bei der Restrukturierung unterstützt, sagt:
„Die Fokussierung auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern ist der logische nächste Schritt. Die innovativen Produkte des Unternehmens in der Solartechnologie haben das Potenzial, für OEMs von großem Interesse zu sein. Die Altlasten aus dem eingestellten Sion-Programm konnten leider aufgrund der geänderten Marktbedingungen nicht mehr mit eigenen Mitteln bewältigt werden, sodass die Antragstellung auf ein Schutzschirmverfahren zwingend erforderlich wurde, um den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs erfolgreich fortzuführen.“