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Einheitlicher Ansprechpartner: Das Rad muss nicht neu erfunden werden

Einheitlicher Ansprechpartner: Das Rad muss nicht neu erfunden werden

Regina Bruckschlögl

Regina Bruckschlögl

Nach eigenen Startup-Erfahrungen blickt sie als Redakteurin von Munich Startup nun aus einer anderen Perspektive auf die Münchner Startup-Szene – und entdeckt dabei jeden Tag, wie vielfältig das Münchner Ökosystem ist. Startup Stories, die erzählt werden wollen!

25. Februar 2018

2 Min. Lesezeit

Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn sieht die Etablierung Einheitlicher Ansprechpartner als wichtige Aufgabe der neuen Bundesregierung.

Seit Ende 2009 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Einheitliche Ansprechpartner einzurichten. Diese sollen zum einen inländische und EU-Gründer und Unternehmer über die erforderlichen administrativen Verfahren informieren. Zum anderen sollen mit ihrer Hilfe Informationsanfragen, Formalitäten und Verfahren leichter elektronisch abgewickelt werden können. Die föderale Struktur Deutschlands und der Rückstand im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung hatten jedoch in der Vergangenheit dazu geführt, dass es bislang in Deutschland keinen Einheitlichen Ansprechpartner gab. Dies ließe sich nun aber im Zuge der zentralen digitalen Zugangstore („Single Digital Gateways“) umsetzen, die die EU-Kommission seit kurzem als Weiterentwicklung fordert.

Es gilt: Fehler der ersten Umsetzungsphase vermeiden

Im Zuge der Fortentwicklung der Einheitliche-Ansprechpartner-Landesportale wäre es nach Ansicht der IfM-Präsidentin Prof. Dr. Friederike Welter sinnvoll, sowohl die Nutzer als auch die Verwaltungen und IT-Anbieter einzubeziehen:

„Für Deutschland eröffnet sich aktuell die Chance, quasi im zweiten Anlauf die Fehler der ersten Umsetzungsphase zu vermeiden. Hilfreich wäre es dabei, von anderen, erfolgreichen EU-Ländern zu lernen“,

Die Einheitliche-Ansprechpartner-Portale in Dänemark und Österreich bieten bereits heute einen guten Überblick darüber, welche Verfahren für Gründer und Unternehmer – inländisch und aus dem EU-Ausland – relevant sind und wie sie diese durchführen können. Darüber hinaus vermitteln sie aber auch Informationen zu wichtigen Verfahren, die nicht in der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vorgeschrieben, aber dennoch für viele Gründer relevant sind — z. B. zu „Steuern“ und zur „Beschäftigung von Mitarbeitern“.

Orientierung an anderen europäischen Ländern

„Der bürokratische Aufwand für Gründer und Unternehmer – auch aus dem benachbartem EU-Raum – kann deutlich reduziert werden, wenn es der zukünftigen Bundesregierung gelingt, zügig die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen und eine Form des Einheitlichen Ansprechpartners zu initiieren. Bislang gibt es hierfür in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Insellösungen „,

erklärt Welter.

„Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden – in Österreich und Dänemark gibt es bereits Strukturen, an denen sich die Wirtschaftspolitik auch hierzulande orientieren könnte.“

In München gibt es übrigens bereits einen Einheitlichen Ansprechpartner (EAP), der bei Fragen rund um Genehmigungen und Formalitäten beraten kann.

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