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Jetzt für Start-Zuschuss-Wettbewerb anmelden!

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Sandra Ohse

Sandra Ohse

Sandra Ohse hat bisher als Redakteurin für eine bekannte Computer-Zeitschrift über die neuesten technischen Innovationen berichtet. Nun freut sie sich darauf, in die Welt der Startups einzutauchen, kreative Köpfe kennenzulernen und sie auf ihrem Weg redaktionell zu begleiten.

23. Mai 2019

2 Min. Lesezeit

Am 6. Mai ist die Bewerbungsphase für den siebten Start-Zuschuss-Wettbewerb der Gründerland-Bayern-Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestartet. Bewerbungen können bis zum 5. Juli eingereicht werden.

Das Programm soll technologiegestützte Unternehmensgründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase finanziell unterstützen und einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt leisten. Die Förderung beinhaltet jedoch nicht eine enge Begleitung durch Mentoren. Dies bieten dagegen die Businessplanwettbewerbe von Baystartup.

Start-Zuschuss-Wettbewerbs: Zeitlicher Ablauf

Die Bewerbungsverfahren über den Online-Bewerbungsbogen ist am 6. Mai 2019 gestartet und endet am 5. Juli 2019 um 12:00 Uhr. Alle eingegangenen Bewerbungen werden durch eine externe Jury geprüft. Die Entscheidung fällt im Juli oder August 2019. Anschließend wird bis Ende September die Antragsstellung mit den ausgewählten Bewerbern abgewickelt. Der Förderungszeitraum beginnt dann im Oktober dieses Jahr. Die nächste Bewerbungsphase für die 8. Wettbewerbsrunde startet am 11. November 2019.

WICHTIG: Gründerland Bayern weist auf seiner Seite explizit darauf hin, dass Jungunternehmer, die sich auch für das Exist-Förderprogramm bewerben wollen, ihre Bewerbung unbedingt zuerst bei Exist einreichen.

Wer kann sich bewerben?

Am Start-Zuschuss-Wettbewerb können Startups aus dem Bereich Digitalisierung teilnehmen, deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt und die mit einer innovativen und zukunftsweisenden Idee aufwarten.

Was erhalten die Gewinner?

Die Gewinner erhalten eine finanzielle Förderung, die Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts sowie die Forschung und Entwicklung umfasst. Insgesamt übernimmt Gründerland Bayern maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Zeitraum eines Jahres. Der Höchstbetrag liegt bei 36.000 Euro.

Alle wichtigen Infos zum Programm

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