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Änderungen im Kleinanlegerschutzgesetz

Ein Beitrag von IHK München Crowdfunding Blog.

Mit der Verabschiedung des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes hat der Bundestag die Weichen für Crowdinvesting in Deutschland neu gestellt. Positiv ist die Nachbesserung in wesentlichen Punkten des Gesetzes. Das entgültige Gesetz wird nach der Abstimmung im Bundesrat im Juni erwartet.

Lange waren die geplanten Regelungen für Crowdinvesting im Kleinanlegerschutzgesetz in der Kritik. Trotz Ausnahmeregelungen für die junge Finanzierungsform gab es große Hürden, die jungen Unternehmen die Finanzierung über die Crowd in der Praxis erheblich erschwert hätten.

Auch die IHK für München und Oberbayern…

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