Wirtschaftsminister Gabriel gibt Startschuss für INVEST 2.0

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“. Zukünftig können Investoren unter anderem bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Zuschüsse für neue Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen.

Mit INVEST bezuschusst das BMWi seit Mai 2013 Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen mit 20 %. Ab dem 1. Januar 2017 wird das Programm mit einem Exitzuschuss um eine weitere Förderkomponente ergänzt. Der Exitzuschuss in Höhe von 25 % der Veräußerungsgewinne, die aus INVEST-Beteiligungen entstehen, stellt eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar. Zusätzlich wird die Obergrenze für förderfähige Investitionssummen pro Investor verdoppelt. Damit können Investoren zukünftig bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Erwerbszuschüssen für ihre Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten.

Meilenstein für den Wagniskapitalstandort Deutschland

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist sich sicher, damit einen weiteren Schritt in die richtige Richtung zu machen:

„Der Ausbau von INVEST ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg, den Wagniskapitalstandort Deutschland attraktiver zu machen und die Wachstumsfinanzierung von Startups zu verbessern. INVEST entfaltet seit Programmstart eine starke Mobilisierungswirkung. Über 2.700 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen haben wir mit dem Programm bereits unterstützt und dadurch über 200 Millionen Euro an Wagniskapital in Deutschland zusätzlich mobilisiert. Mit dem Ausbau des Programms wollen wir dem deutschen Business Angel Markt einen weiteren Schub verleihen. Denn Business Angel sind für viele Startups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Auch weitere Optimierungsvorschläge aus der kürzlich durchgeführten Evaluation des Programms wurden umgesetzt. So können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher nur GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.

Erweiterte Förderkriterien für junge innovative, Unternehmen

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.

Auch für junge, innovative Unternehmen werden die Förderkriterien ausgeweitet: Bislang wurde zur Beurteilung der Innovativität ausschließlich die Branchenklassifikation (bzw. Patente oder eine öffentliche Innovationsförderung) herangezogen. Künftig können sich innovative Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ihre Innovativität anhand eines externen unabhängigen Kurzgutachtens bescheinigen lassen.

Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.

Weitere Informationen findet Ihr hier.