Erste Hilfe bei Abmahnungen: Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Sie erwischen manch einen eiskalt und ohne Vorwarnung: Abmahnungen. Eine ärgerliche und mitunter teure Angelegenheit. Nicht immer steckt hinter einer Wettbewerbsverletzung böser Wille. Oft tappen Startups auch aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit in die Abmahnfalle. Aber was tun, wenn eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung ins Haus flattert?

Svenja Hartmann (© IHK München)

Im Streitfall ist der Weg vor Gericht gerade für junge Unternehmen oft zu lang und auch zu teuer. Eine Alternative zur Gerichtsverhandlung ist die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten. Sie ist eine unabhängige Stelle von Unternehmern für Unternehmer, die in Abmahnfällen mit beiden Parteien eine außergerichtliche Lösung sucht. So kann in vielen Fällen kostengünstig eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Svenja Hartmann ist für die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK für München und Oberbayern zuständig. Sie erklärt, wohin sich Startups im Abmahnfall wenden können und wie ihnen dort geholfen wird.

Wer kann sich an die Einigungsstelle richten?

Jeder Unternehmer im Raum München und Oberbayern, der abgemahnt wurde oder der selbst gegen den Wettbewerbsverstoß eines Konkurrenten vorgehen möchte, kann sich bei der Einigungsstelle melden. Verbraucher sind nicht antragsberechtigt.

Mit welchen Fällen kann ich mich an die Einigungsstelle wenden?

Die Einigungsstelle ist zuständig für Ansprüche auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG).

Typische Fallbeispiele sind:

• Irreführende, belästigende oder aggressive Werbung in der Printwerbung, im Internet oder per E-Mail und Telefon
• Falsche Angaben im Internet-Impressum
• Verstöße gegen Widerrufsbelehrung oder sonstige Informationspflichten (Preisangabe, Textilkennzeichnung, Gesundheitsangabe)
• Sonderverkäufe, Rabattaktionen

Wie kann mir die Einigungsstelle helfen, wenn mein Unternehmen abgemahnt wurde?

Wenn nach Überzeugung der Einigungsstelle ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, schlägt sie den Beteiligten einen Vergleich vor, der einem gerichtlichen Urteil gleichwertig ist. Erfolgt keine Einigung, stellt sie das Scheitern des Verfahrens fest. Der Antragsteller kann dann seinen Anspruch vor Gericht weiterverfolgen.

Von Unternehmern für Unternehmer

Wie läuft ein solches Einigungsverfahren ab und was muss ich tun, damit mir geholfen wird?

Im Einigungstermin sitzen Antragsteller und Antragsgegner zusammen mit dem Vorsitzenden der Einigungsstelle (Jurist) sowie zwei ehrenamtlichen Beisitzern (Unternehmer) aus der gewerblichen Wirtschaft am runden Tisch und suchen nach einer gütlichen Lösung. Der Fall wird offen diskutiert, die Beisitzer kommentieren die Angelegenheit aus ihrer kaufmännischen und wirtschaftlichen Sicht und geben Anregungen für einen Einigungsvorschlag.

Die Einigungsstelle ist eine Einrichtung von Unternehmern für Unternehmer. Sie basiert auf der Idee der Selbstregulierung der Wirtschaft. Denn die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaft selbst. Ehrbare Kaufleute wachen über die Einhaltung der Regeln und sorgen dafür, dass alle anderen sich auch daran halten.

Die Einigungsstelle wird nur auf Antrag tätig. Anträge sind schriftlich bei der Geschäftsstelle der Einigungsstelle einzureichen.

Was kostet ein solches Verfahren?

Das Verfahren ist gebührenfrei.

Wurde der Wettbewerbsverstoß tatsächlich begangen, muss der Abgemahnte die Kosten des Abmahnenden tragen. Wurde man geladen und erscheint unentschuldigt nicht zum Termin, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000,00 Euro verhängt werden.

Wie nehme ich Kontakt zur Einigungsstelle auf?

Die Einigungsstelle wird nur auf Antrag tätig. Anträge von Unternehmern aus München und Oberbayern müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK für München und Oberbayern eingereicht werden:

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK für München und Oberbayern
Balanstraße 55 – 59
81541 München

Fragen zum Antrag können gerichtet werden an: geschaeftsstelle@einigungsstelle.org

Was hat die IHK mit der Einigungsstelle zu tun?

Die IHK führt die Geschäftsstelle der Einigungsstelle. Das heißt, sie organisiert die Termine, versendet die Ladungen und in ihren Räumen findet das Gütegespräch statt. Sie nimmt keinen inhaltlichen Einfluss auf das Einigungsverfahren.

Wo gibt es weitere Informationen über die Einigungsstelle?

Online unter www.einigungsstelle.org