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Innovationspreis Bayern 2024: Bewerbungsphase gestartet

Ab dem 6. November können sich bayerische UnternehmerInnen wieder für den Innovationspreis Bayern bewerben. Prämiert werden Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie technologieorientierte Dienstleistungen, die sich bereits durch einen ersten Markterfolg auszeichnen oder deren Markterfolg absehbar ist.

Auch 2024 vergibt die Initiative, die das Bayerische Wirtschaftsministerium, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag sowie die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern gemeinsam ins Leben gerufen haben, den Innovationspreis Bayern. Die Auszeichnung wird seit 2012 im zweijährigen Rhythmus als Anerkennung für herausragende innovative Leistungen verliehen.

Insgesamt gibt es bis zu sieben Haupt- und Sonderpreise. Dabei handelt es sich um Ehrenpreise, die finanziell nicht dotiert sind. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Skulptur und wird voraussichtlich Mitte Oktober 2024 in München verliehen. Zudem erhalten alle PreisträgerInnen einen eigenen Kurzfilm, der während der Preisverleihung läuft und den die Unternehmen anschließend zu Werbezwecken bekommen.

Bei der letzten Preisverleihung im Jahr 2022 konnte sich das Münchner Startup Munevo in der Sonderkategorie „Startup“ gegen die Konkurrenz durchsetzen.

Bewerbungszeitraum für den Innovationspreis Bayern läuft bis 21. Januar

Interessierte UnternehmerInnen können vom 6. November 2023 bis zum 21. Januar 2024 ihre Bewerbung ausschließlich online einreichen. Im Anschluss prüft die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerksammer die eingegangenen Bewerbungen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder innovative technologieorientierte Dienstleistungen entwickelt haben. Diese müssen bereits auf dem Markt verfügbar sein, gleichzeitig darf die Markteinführung nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Außerdem gelten für die einzelnen Sonderpreise folgende Kriterien:

  • Unternehmen mit weniger als 50 MitarbeiterInnen: Eigenständige Unternehmen, die nach der Definition der Europäischen Union als Kleinst- beziehungsweise Kleinunternehmen gelten (weniger als 50 MitarbeiterInnen und ein Jahresumsatz beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von unter 10 Millionen Euro).
  • Startup: Eigenständige Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als fünf Jahre sind.
  • Kooperation „Wirtschaft und Wissenschaft“: Der Bewerbungsgegenstand wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung oder Hochschule entwickelt, die ihren Sitz (bevorzugt) in Bayern hat.
  • Sonderpreis der Jury: Die Jury kann ein Unternehmen auszeichnen, das sich mit einer herausragenden Innovation in besonderem Maße verdient gemacht hat.

Alle weiteren Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sich auf der Website des Innovationspreises Bayern.