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Markenschutz für Startups – jetzt mit bis zu 1.000 Euro Förderung

Die eingetragene Marke ist für GründerInnen ein Bestandteil eines nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgs. Im Folgenden geben wir fünf Tipps und Grundwissen rund um eingetragene Marken und zeigen, wie UnternehmerInnen eine Förderung von bis zu 1.000 Euro für Markenanmeldungen über den KMU-Fonds erhalten können.

1. Markenschutz steht für Vertrauen in Dein Unternehmen

Die Registrierung Deiner Marke stellt sicher, dass niemand sie ohne Deine Erlaubnis für geschäftliche Zwecke nutzen kann. Außerdem kannst Du rechtlich gegen die Verwendung ähnlicher Zeichen vorgehen, die möglicherweise von der Bekanntheit Deiner Marke profitieren wollen. Das schützt Deine KundInnen davor, das falsche Produkt oder die falsche Dienstleistung zu erhalten, und sichert Deine Marke vor Missbrauch.

Durch den Schutz der Marke können KundInnen sicher sein, dass die angebotene Ware oder Dienstleistung tatsächlich von Deinem Unternehmen stammt.  Mit der Qualität und dem Service, die sie von Euch gewohnt sind.

Einmal eingetragen ist eine Marke für zehn Jahre geschützt. Danach kann der Markenschutz immer wieder für weitere zehn Jahre verlängert werden.

2. Markenrecherchen sind unerlässlich

Umgekehrt ist es auch sehr ratsam, vor der Anmeldung einer Marke, aber auch vor der Benutzung eines Markenzeichens, noch zu recherchieren, ob die geplante Marke nicht bestehende ältere Markenrechte verletzt.

Denn wenn Ihr einmal eine Marke eingeführt habt, kann es passieren, dass Ihr abgemahnt werdet, weil Ihr bestehende Rechte Dritter verletzt. Ihr müsst dann nicht nur umgehend die Nutzung der Marke einstellen, sondern womöglich auch Lieferwege offenlegen, Produkte zurückrufen oder vernichten sowie Auskunft über erwirtschaftete Gewinne geben. Den damit verbundenen Imageschaden nicht zu vergessen. Solltet Ihr Euren Firmennamen ändern müssen, fangt Ihr nochmal von vorne an. Das gilt es zu vermeiden.

Daher sollte man unbedingt vor Anmeldung oder Nutzung einer Marke umfassend recherchieren, dass man keine Rechte Dritter durch sein Vorhaben verletzt.

3. Was ist eine Marke überhaupt?

Eine Marke dient dazu, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Konkurrenz zu unterscheiden. Zum Beispiel produzieren viele Unternehmen Autos, aber es gibt nur einen Hersteller in Ingolstadt, der Audi heißt.

Die Marke repräsentiert somit einen einzigartigen und unverwechselbaren Begriff oder Slogan, der exklusiv für Dein Unternehmen steht und nicht von anderen verwendet werden darf.

Im Gegensatz dazu sind rein beschreibende Angaben wie “Erfolgscoach” oder “Nachhilfetrainer” oder “Smart-TV” keine Marken im markenrechtlichen Sinne. Es sind keine Begriffe, die man durch eine Marke schützen kann. Jede/r soll solche beschreibenden Begriffe nutzen dürfen. Sie beschreiben nur die angebotene Ware oder Dienstleistung und sind freihaltebedürftig.

Dieses Kriterium gilt jeweils in Bezug auf die geschützten Waren oder Dienstleistungen. Ein Obsthändler kann den Begriff “Apfel” oder “Apple” nicht als Marke schützen. Ein Computerhersteller kann sich den Begriff jedoch schützen, weil er eben nicht beschreibend, sondern unterscheidungskräftig für Computer ist.

4. Markenformen

Die gebräuchlichste Art von Marken ist die Wortmarke. Das ist ein Begriff, der als Marke verwendet wird und so geschrieben wird, wie er mit einer Schreibmaschine geschrieben werden würde. Aus rechtlicher Sicht ist die Wortmarke die stärkste und flexibelste Art von Marke, besonders wenn das Hauptkriterium der Unterscheidungskraft erfüllt ist. Aus diesem Grund empfehlen wir sie regelmäßig.

Es gibt auch die sogenannte Wort-Bildmarke, bei der ein Logo als Marke geschützt werden kann. Wenn man hingegen ein rein grafisches Logo schützen möchte, spricht man von einer Bildmarke.

5. Markenschutz mit Förderung bis zu 1.000 Euro

Solider Markenschutz ist also für GründerInnen und Startups wichtig für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Eine fundierte Beratung mit Recherche vermeidet teure Markenkonflikte und stellt Euer Vorhaben auf ein solides Fundament. Gleichzeitig versprechen Plattformen wie Amazon mit der “Amazon Brand Registry“ weitere Vorteile für Händler, wenn man eine eingetragene Marke vorweisen kann.

Die eingetragene Marke ist daher eine empfehlenswerte Investition, am besten gleich zu Anfang Eures Startups.

Bis zum 6. Dezember 2024 habt Ihr die Möglichkeit, Eure Markenanmeldung mit bis zu 1.000 Euro von der Europäischen Union im Rahmen des so genannten KMU-Fonds fördern zu lassen. Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Beantragung der Förderung sind recht überschaubar:

Die Finanzhilfe steht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU mit maximal 250 MitarbeiterInnen und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz) zur Verfügung, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Euer Unternehmen muss seinen Sitz in der Europäischen Union (EU) haben, unabhängig von seiner Rechtsform. Eine GmbH ist keine zwingende Voraussetzung.
  • Es muss eine Umsatzsteuernummer (UID) oder eine Steuer-ID vorweisen können.
  • Das Unternehmen darf im Jahr 2024 noch keine finanzielle Unterstützung der EU für die Anmeldung von Marken oder Designs erhalten haben.

Beantragen könnt Ihr die Förderung direkt beim EUIPO in Alicante. Aber auch Kanzleien wie unsere können den Antrag auf Förderung für Euch vorbereiten und beim Amt einreichen. Hierzu haben wir nähere Informationen mit einem Formular für die einfache Beantragung hier vorbereitet.

Gastbeitrag von Volker Lehmann

Gastbeitrag von Volker Lehmann

Volker Lehmann ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte in München. Er ist spezialisiert auf den Schutz von Marken und Designs. Die Kanzlei hat seit 2012 bereits über 12.000 Marken in Deutschland, der EU sowie international geschützt und gehört damit zu den führenden Kanzleien in Deutschland für Marken- und Designschutz. Die Mandantinnen und Mandanten bestehen im Wesentlichen aus Selbständigen, KMU und inhabergeführten Unternehmen.

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