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Online: Markenverletzung bei geschützter Marke des Startups

Markenverletzung bei geschützter Marke des Startups – Welche Reaktion ist empfehlenswert?

Ihr habt Eure Marke geschützt und stellt fest, dass ein anderes Unternehmen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Marke verwendet – im schlimmsten Fall handelt es sich dabei noch um einen Eurer Konkurrenten.

Der Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet Euch einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:

  • Was ist als Marke schützbar?
  • Was bedeutet „Markenschutz“?
  • Welche Arten der Markenschutzverletzung gibt es?
  • Wie kann ich gegen eine Verletzung des Markenschutzes vorgehen?
  • Kann ich neben der Unterlassung auch Schadenersatz fordern?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

 

Details

17. September 2021
13:30 Uhr - 14:30 Uhr

Veranstalter

BayStartUP
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