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13:30 Uhr
Online: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?
Die ästhetische Erscheinungsform - Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet. Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. oder Rechtsanwalt Dr. Udo W. Herberth, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bieten Euch einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die …
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