Unternehmensgründer sehen sich insbesondere in der Anfangszeit mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert. Dazu zählen mit Sicherheit die Wahl der richtigen Rechtsform sowie die fehlende Kapitalausstattung.
Welche ist die passende Rechtsform für Dein Startup?
Die Entscheidung für die passende Rechtsform ist für Startups essentiell. Hierfür gibt es selbstverständlich keine Universallösung. Die Rechtsform muss vielmehr den Bedürfnissen des Startups individuell angepasst werden. Einen besonderen Stellenwert nehmen das vorhandene Startkapital und eine gewünschte Haftungsbeschränkung ein.
Im Folgenden zeigen wir Euch die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens bzw. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf der einen Seite und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) (UG) auf der anderen Seite auf.
Einzelunternehmen bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Problematisch bei diesen Rechtsformen ist, dass Ihr mit dem Geschäfts- und Privatvermögen unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens einsteht. Vor diesem Hintergrund solltet Ihr sorgsam abwägen, wie risikoträchtig Euer Vorhaben ist und ob nicht doch eine Haftungsbeschränkung erfolgen sollte.
Dieser haftungsrechtliche Nachteil kann unseres Erachtens auch nicht dadurch aufgewogen werden, dass die Gründung eines Einzelunternehmens, beziehungsweise einer GbR bei mehr als einem Gründer, relativ unbürokratisch verläuft. Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag/Satzung, Handelsregistereintragung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind nicht erforderlich.
Wir empfehlen Euch daher, Euer Vorhaben von Anfang an auf solide Beine zu stellen, insbesondere mit Blick auf Eure Haftung. In diesem Zusammenhang erachten wir die GmbH und UG als interessant für Startups.
GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
Die Rechtsform der GmbH die derzeit wohl häufigste Gesellschaftsform, wenn man Kapitalgesellschaften betrachtet. Der Mindestbetrag des Stammkapitals der GmbH beläuft sich auf 25.000 Euro und darf nicht unterschritten werden. Neben Geldeinlagen können aber auch Sacheinlagen geleistet werden. Gleichwohl muss die Summe von 25.000 Euro erst einmal erreicht werden. Das kann jedoch gerade für kleine Startup-Unternehmen eine Schwierigkeit und somit einen Nachteil darstellen.
Hinzu kommt die aufwändige Gründung einer GmbH, bei der ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben ist. Von einer „vereinfachten Gründung“ mit notariellem Musterprotokoll raten wir bei mehr als einem Gesellschafter ab. Aufgrund seines sehr knappen Inhalts, insbesondere aufgrund des Fehlens jeglicher Regelung zum Innenverhältnis, ist das Musterprotokoll für die Gründung einer Mehr-Personen-Gesellschaft nicht zu empfehlen.
Bei der „vereinfachten Gründung“ einer Ein-Personen-UG ergibt sich immerhin eine Ersparnis von 427,50 Euro im Vergleich zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag. Hier kann ein Musterprotokoll ohne nachteilige Nebeneffekte verwendet werden, sofern Du nicht beabsichtigst, später weitere Gesellschafter aufzunehmen oder andere Geschäftsführer einzustellen.
In jedem Fall ist die GmbH in das Handelsregister einzutragen. Vergleichsweise anspruchsvoll ist außerdem die Bilanzierungs- und Buchhaltungspflicht, die die Gesellschafter der GmbH beziehungsweise der UG trifft. Auch kann eine etwaige Auflösung aufwändig und langwierig sein.
Jedoch gibt es eben triftige Gründe, die für eine GmbH sprechen: Die Haftung der GmbH gegenüber Gläubigern ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften nur in absoluten Ausnahmefällen. Die GmbH genießt zudem ein hohes Ansehen im Rechtsverkehr, sei es gegenüber Geldgebern oder Geschäftspartnern. Ebenso ist ein Wechsel im Gesellschafterbestand gut regelbar.
Die UG als kleiner Bruder der GmbH
Die UG ist sozusagen der „kleine Bruder der GmbH“. Gründung, Handelsregistereintragung und Haftung laufen gleich. Das Mindesteinlagekapital beträgt lediglich einen Euro pro Gesellschafter. Gegenüber der GmbH ist dies ein großer Vorteil, da nicht erst Probleme mit der Finanzierung geklärt werden müssen. Aufgrund des niedrigeren Haftungskapitals ist für die UG jedoch gesetzlich eine Rücklagenbildung vorgesehen. Bei Erreichung der Haftungssumme von 25.000 Euro wandelt sie sich dann in eine GmbH um. Aus diesem Grund sind Sacheinlagen bei der UG ausgeschlossen.
Zudem muss die UG in der Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder „UG (haftungsbeschränkt“) führen. Der Zusatz („haftungsbeschränkt“) darf nicht abgekürzt oder gar weggelassen werden. Ohne Frage kann dieser explizite Hinweis zu einem geringeren Ansehen im Geschäftsverkehr als bei der GmbH führen.
Was ist neben der klassischen Finanzierung über eine Bank die richtige Finanzierungsstrategie für Euch?
Nachfolgend stellen wir Euch die ausgewählten Finanzierungsformen Venture Capital (VC) und Business Angel (BA) vor.
Venture Capital
Beim Venture Capital handelt es sich um Kapitalbeteiligungen an Unternehmen. Die Dauer der Beteiligung ist branchenabhängig und kann sich durchaus auch auf bis zu zehn Jahre strecken. Als Investoren treten zumeist vermögende Privatpersonen, Banken oder Versicherungen auf. Sie sind dabei auf bestimmte Branchen spezialisiert. Das Produkt oder die Idee sollte sich bereits in der Reifephase befinden. Durch die zusätzliche Kapitalausstattung verbessert sich die gesamte Finanzstruktur des Unternehmens.
Der Zugang zu weiteren Krediten und insbesondere öffentlichen Fördermitteln (beispielweise mit Instrumenten wie INVEST-Zuschuss, EXIST-Programm oder High-Tech Gründerfond) wird erheblich erleichtert. Durch diesen Vorteil lassen sich durchaus die Opportunitätskosten kompensieren, die durch die lange andauernden Finanzierungsrunden entstehen können.
Durch das Einbringen des Kapitals werden den VC-Gesellschaften Einflussrechte sowohl im strategischen wie auch im operativen Bereich Deines Startups eingeräumt. Um für den Investor das Risiko zu minimieren, wird das Unternehmen nur dann mit zusätzlichem Kapital ausgestattet, wenn vorher fest vereinbarte (Rendite-)Ziele erreicht wurden (Stufenfinanzierung). Exitkanäle sind Initial Public Offering, Buy-Back, Trade Sale und Secondary Purchase. VC-Fonds finden sich dabei auf unterschiedlichste Beteiligungsarten wieder, sowohl in der Frühphasen-, als auch in der Expansionsfinanzierung.
Business Angel
Bei Business Angels handelt es sich um zumeist sehr vermögende Privatpersonen, die das Unternehmen neben zusätzlichem Kapital auch mit Erfahrung, Know-how und ihrem Netzwerk ausstatten. In der Vergangenheit hat sich der BA in einer sehr frühen Phase beteiligt. Der Vorteil für den Investor ist, schon in der Gründungsphase – von der Entwicklung des Produkts oder der Idee bis zur Ausarbeitung – Einfluss nehmen zu können.
Fazit: Die Wahl der richtigen Rechtsform und Finanzierungsstrategie solltet Ihr nicht unterschätzen!
Die richtige Rechtsform und die passende Finanzierung sind für die Entwicklung des Startups von entscheidender Bedeutung. Damit geht eine stärkere, langfristig ausgelegte Planungssicherheit einher. In diesem Zusammenhang ist auch der Added Value zu berücksichtigen. Die passende Rechtsform bietet einen Anknüpfungspunkt, der es einem Investor ermöglicht, sich mit Kapital und darüber hinaus mit Know-how, Erfahrung und seinem Netzwerk in das Unternehmen einzubringen.
Prüft daher gemeinsam mit Euren Geschäftspartnern und Beratern, welches Konzept für Euch am besten passt.
Gastautoren:
Dr. Marcus Zierer (links im Bild), VBW Bewertung und Vermittlung Weihenstephan GmbH, Berater zu Unternehmensgründung und Restrukturierung im Bereich der Lebensmittelindustrie. Kontakt: info@vbw-weihenstephan.de;
Dr. Jörg-Christof Bauer (rechts im Bild), Rechtsanwalt; tätig im Bereich Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Kontakt: mail@ra-jbauer.de