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Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligung im Konjunkturpaket

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband) begrüßt das vom Koalitionsausschuss der großen Koalition beschlossene Konjunktur- und Investitionsprogramm. Insbesondere, weil es auch eine Reform der Mitarbeiterbeteiligung enthält.

Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung kommt nicht nur eine zeitweilige Absenkung der Mehrwertsteuer und eine Prämie für den Kauf von Elektroautos – auch Startups können sich über einige Änderungen freuen. Dazu zählen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen, der steuerlichen Forschungszulage sowie Vereinfachungen im Vergabe- und Insolvenzrecht. Diese werden dazu beitragen, so die Einschätzung des Startup-Verbands, dass das deutsche Startup-Ökosystem langfristig gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen und die Chancen der digitalen Transformation nutzen können wird.

Änderungen bei der Mitarbeiterbeteiligung

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung hat der Startup-Verband als aktuell wichtigstes Thema ganz nach vorne auf seine politische Agenda gestellt. Christian Miele, Präsident des Startup-Verbandes, dazu:

„Wenn wir jetzt, so wie Olaf Scholz es formuliert hat, ‚mit Wumms aus der Krise‘ kommen wollen, dann spielt die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland für internationale Talente eine herausragende Rolle. Nur wenn wir heimische Talente im Land halten und internationale zu uns holen können, werden wir bei den wichtigen Zukunftstechnologien Schritt halten und globale Tech-Champions hervorbringen können. Dafür ist jedoch eine grundlegende Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen erforderlich. Eine bereits im November 2019 vom Koalitionsausschuss angekündigte bloße Erhöhung des Freibetrags bei Mitarbeiterbeteiligungen würde an den Bedürfnissen der Startups vorbeigehen. Deswegen kommt es auch hier auf die genaue Ausgestaltung an. Es bedarf startup-spezifischer Maßnahmen. Der Startup-Verband wird hierzu weitere Vorschläge in den anstehenden Umsetzungsprozess einbringen.“

Auch die beschlossene Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage werde Innovationspotenziale eröffnen, so Miele weiter. Und von den geplanten Vereinfachungen und der Entbürokratisierung von Vergabeverfahren sowie von der Verkürzung des Entschuldungsverfahren natürlicher Personen auf drei Jahre würden ebenfalls insbesondere GründerInnen und Startups nach einer Insolvenz profitieren, führt der Präsident des Startup-Verbandes aus.

Der Koalitionsbeschluss bekennt sich ebenfalls dazu, Deutschland als Standort für Investitionen in Zukunfts- und Wachstumsunternehmen zu stärken. Der Startup-Verband begrüßt dieses Bekenntnis und unterstreicht in diesem Kontext noch einmal die Wichtigkeit der schnellen Einrichtung des geplanten “Zukunftsfonds”, welcher insbesondere das Kapital von privaten institutionellen Investoren für den Venture Capital-Markt mobilisieren soll. Der Zukunftsfonds gewinne durch die geplanten Verschärfungen des Außenwirtschaftsrechts zudem dramatisch an Bedeutung, so der Verband: Wenn für heimische Startups der Zugang zu Kapital aus Drittstaaten erheblich erschwert wird, werden inländische Finanzierungsquellen noch wichtiger, um Innovation und Wachstum hierzulande zu finanzieren.