Das Gesetz zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen – oder kurz Zukunftsfinanzierungsgesetz – soll es Startups und Wachstumsunternehmen künftig leichter machen, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben. Dafür wird zum Beispiel das benötigte Mindestkapital für einen Börsengang reduziert oder die Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung vereinfacht.
Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, kommentiert:
„Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz setzen wir einen wichtigen Impuls für den Wirtschafts- und Finanzstandort Deutschland. Wir steigern die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft – geradezu unerlässlich in Zeiten eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds. Durch die Erleichterungen bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaft und die Einführung von Börsenmantelaktiengesellschaften eröffnen wir neue Chancen für Unternehmen, Kapital zu generieren. Die neuen Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Wirtschaft nach einem unbürokratischeren, digitaleren und moderneren Rechtsrahmen – und machen so mehr Wachstum möglich: Hiervon werden gerade Startups, Wachstumsunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen profitieren.“
Zukunftsfinanzierungsgesetz: Das soll sich konkret ändern
Leichterer Kapitalmarktzugang
- Börsen können einen Verzicht auf den bislang notwendige Mitantragsteller erlauben, was die Kosten bei Börsengängen verringern kann.
- Die Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge sinkt von 1,25 Millionen Euro auf 1 Millionen Euro.
- Die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien, mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1, ist nun möglich. Somit können sich GründerInnen den Einfluss auf das Unternehmen trotz Kapitalaufnahme bewahren.
- Die Börsenmantelaktiengesellschaft (BMAG) ebnet nach Vorbild der Special Purpose Acquisition Companies (SPACs) in den USA einen alternativen Weg an den Kapitalmarkt. Die Mantel-Gesellschaft dient als Vehikel, damit junge Unternehmen das aufwendige und teure Prozedere des Börsengangs nicht selbst stemmen müssen.
Bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterbeteiligung
- Der Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung steigt von bislang 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro und erreicht damit ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau.
- Der Freibetrag kann auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden.
Weitere Vereinfachungen und Modernisierungen im Finanzmarkt- und Steuerrecht
- Erleichterung der Kapitalerhöhungen einer AG, um die Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalaufnahme zu verbessern
- Einführung der elektronischen Aktie in einem elektronischen Wertpapierregister oder Kryptowertpapierregister
- Aussonderung von Kryptowerten von Kunden in der Insolvenz des Kryptoverwahrers ist rechtssicher ermöglicht
- Verbesserung der Regelungen zur Haftung bei der Schwarmfinanzierung (Crowdfunding)
- Modernisierung der Finanzmarktaufsicht etwa durch den Abbau von Digitalisierungshemmnissen und verbesserte Rahmenbedingungen bei der englischsprachigen Kommunikation mit der BaFin
- Einrichtung einer Vergleichswebsite für Kontoentgelte bei der BaFin, die der europäischen Zahlungskontenrichtlinie entspricht
- Anpassung der Verschwiegenheitspflichten in den Finanzaufsichtsgesetzen, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der Finanzaufsicht mit den Steuerbehörden zu verbessern
- Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds, um die Wettbewerbsbedingungen in Europa anzugleichen
Den vollständigen Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz gibt es hier.
Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.