Grafik: Innovationspreis Bayern

Startups aufgepasst – jetzt für den Innovationspreis Bayern bewerben!

Innovative Produkte und gute Ideen sind die Schlüssel für wirtschaftlichen Erfolg. Aus diesem Grund vergeben der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK e.V.), die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Bayern und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie seit 2012 alle zwei Jahre den Innovationspreis Bayern.

Ab sofort können sich alle Unternehmen im Freistaat, unabhängig von Unternehmensgröße und Branche, für den Innovationspreis Bayern 2016 bewerben. Einzig die gute Idee und ihre Umsetzung zählen! Drei Haupt- und sieben Sonderpreise, etwa für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und für Startups mit einem Alter von bis zu fünf Jahren, werden vergeben. Die Preisverleihung findet im November im Ehrensaal des Deutschen Museums in München statt.

Es können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich und überwiegend in Bayern entwickelt worden sind, eingereicht werden. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als 4 Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden sein. Soweit eine Markteinführung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfolgt ist, muss diese zumindest absehbar sein.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder innovative technologieorientierte Dienstleistungen entwickelt haben. Die Teilnahme am Wettbewerb ist gebühren- und kostenfrei.

Ihr könnt eure Bewerbung für den Innovationspreis Bayern 2016 vom 1. Februar 2016 bis zum 30. April 2016 bei den Nominierungsberechtigten Stellen einreichen. Hierfür müsst ihr das Bewerbungsformular 2016 verwenden. Wenn ihr zur IHK für München und Oberbayern gehört, müsst ihr die Bewerbung an Urs Weber schicken.

Infos zur Kategorie „Startups“:

Ausgezeichnet werden innovative Leistungen von Startup-Unternehmen in Bayern, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als fünf Jahre sind. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Branche das Unternehmen aktiv ist. Was zählt, sind Kreativität, Erfindergeist, Begeisterung und Freude an Neuem und vielleicht auch eine Portion Genialität à la „Daniel Düsentrieb”.