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Neuer Fonds für kulturelle Zwischennutzungen aufgelegt

Seit Anfang August vergibt das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München Fördermittel bis maximal 25.000 Euro für Zwischennutzungsprojekte aus dem „Fonds für innovative kulturelle Zwischennutzungen“.

Der kommunale „Fonds für innovative kulturelle Zwischennutzungen“ hat ein Gesamtvolumen von 160.000 Euro pro Jahr und läuft bis auf Weiteres. In den Förderrahmen fallen Zwischennutzungsprojekte mit innovativem Charakter und einer Laufzeit zwischen drei Monaten und drei Jahren im Stadtgebiet München. „Innovativ“ bezieht sich entweder auf den Inhalt des künstlerischen beziehungsweise kulturellen oder kultur- und kreativwirtschaftlichen Konzepts, auf den Umgang mit dem Raum oder auf die Auswirkungen vor Ort. Genauso ist eine Kombination der drei Dimensionen möglich. Zudem muss das Zwischennutzungsobjekt regelmäßig öffentlich zugänglich sein.

Antragsberechtigt sind sowohl AkteurInnen aus dem Bereich Kunst und Kultur ohne erwerbswirtschaftliche Betätigung als auch AkteurInnen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Zwischennutzungen noch attraktiver durch neuen Fonds

Clemens Baumgärtner vom Münchner Referat für Arbeit und Wirtschaft meint dazu:

„Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine wichtige Branche für München. Hier entstehen wegweisende Impulse und Trends für andere Wirtschaftszweige. Ich freue mich sehr, dass wir durch den neu aufgelegten Fonds Zwischennutzungen in München noch attraktiver machen und so das Angebot günstiger Räume in München für die Kultur- und Kreativbranche erweitern sowie Experimentierräume eröffnen können.“

Anton Biebl vom Kulturreferat München ergänzt:

„Der Fonds fördert Zwischennutzungen im gesamten Stadtgebiet. Mit dem niedrigschwelligen und transparenten Ansatz ermöglichen wir es vielen AkteurInnen aus dem Bereich Kunst und Kultur, ihre Projekte zu verwirklichen und unterstützen damit die Diversität in der Münchener Kunst- und Kulturszene.“

Beantragt werden können Zuwendungen in vier Kategorien, entweder einzeln oder auch kombiniert. Diese Kategorien umfassen die Prüfung der Nutzbarkeit von Immobilien, die bauliche Ertüchtigung von Räumen, zum Beispiel für Strom- und Wasserinstallationen, Kommunikationsmaßnahmen wie den Aufbau einer Website oder die Nutzung der Räume selbst im Sinne der laufenden Betriebs- und Nebenkosten.

Die Zuwendungen werden in der Regel für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gewährt und sind entweder Anteils- oder Festbetragszuwendungen. Die Prüfung der Förder-Voraussetzungen erfolgt durch das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Auswahl der zu fördernden Projekte obliegt einem Gremium von VertreterInnen des Kulturreferats und des Kompetenzteams Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München.